Das Dossier sieht einen ganzen Strauss von neuen Regelungen vor. Doch die für die Schweiz wohl am wichtigsten ist jene zu den arbeitslosen Grenzgängern. Denn diese sollen künftig von jenem Land Arbeitslosenunterstützung erhalten, in dem sie beschäftigt waren - und nicht von ihrem Wohnland wie bisher.
Dieses Prinzip ist unbestritten. Gestritten wird unter den Mitgliedstaaten hingegen darüber, wie lange ein Grenzgänger in einem anderen Land arbeiten muss, damit er bei Arbeitslosigkeit vom Beschäftigungsland Unterstützung erhält.
Während Länder mit vielen Grenzgängern wie Luxemburg, die Niederlande, Irland oder Dänemark für eine möglichst lange Zeitspanne plädieren, setzten sich andere Staaten für eine möglichst kurze ein. Die spanische EU-Ratspräsidentschaft schlägt nun 25 Wochen vor.
EU sieht Schweiz in der Pflicht
Die Schweiz ist zwar nicht verpflichtet, diese Anpassungen der EU zu übernehmen, sind sie dereinst in Kraft. Doch geht Bern davon aus, dass die EU von der Schweiz die Übernahme fordern wird. Denn die Schweiz hatte frühere Änderungen stets übernommen.
So steht denn auch im Titel des provisorischen Rechtstextes der Spanier, welcher der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, geschrieben, dass die Verordnung auch für die EWR-Staaten und die Schweiz rechtlich «relevant» sei.
Gemäss einer Schätzung des Bundes aus dem Jahre 2018 müsste die Schweiz mit der neuen Regelung mit Mehrkosten von einem «höheren dreistelligen Millionenbetrag» pro Jahr rechnen.
Einigung völlig unklar
Doch noch ist offen, ob sich die EU-Staaten am Freitag überhaupt auf ein Mandat einigen können. Wäre dies der Fall, wird Spanien am kommenden Montag mit den Verhandlungen mit dem EU-Parlament beginnen: Es wäre das 19. Treffen zwischen den beiden Institutionen.
Doch auch mit dem EU-Parlament gibt es noch immer diverse Punkte zu klären. Hauptstreitpunkt mit den Abgeordneten ist die so genannte Voranmeldepflicht bei Entsendungen. Hier geht es darum, wer sich wann anmelden muss, will er in einem anderen EU-Land arbeiten. Uneinig ist man etwa, ob Geschäftsreisen unter diese Regel fallen oder ob Entsendungen auch noch nachträglich angemeldet werden können.
Gäbe es bis Jahresende einen finalen Kompromiss zwischen den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament, der zudem von den EU-Staaten gutgeheissen würde, wäre das ein grosser Erfolg für die Spanier.
Denn vor ihnen haben bereits die rumänische (2019) wie auch die slowakische (2021) EU-Ratspräsidentschaft sich an diesem Dossier die Zähen ausgebissen. Beide erreichten zwar eine Einigung mit dem EU-Parlament, scheiterten dann aber mit dem Kompromiss bei den Mitgliedstaaten.
(AWP)