Der Vorschlag des Bundesrats für ein fakultatives Referendum scheiterte in der kleinen Kammer mit 23 zu 17 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Mit dem fast identischen Stimmenverhältnis stimmte der Rat im Anschluss für das Konzept eines Referendums «sui generis» - also ein Ständemehr nach «eigener Art», ohne Verfassungsänderung.

Zusätzlich stimmte der Rat einer Vorlage seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-S) zu. Diese sieht ebenfalls ein doppeltes Mehr vor, weil sie das Ja zu den EU-Verträgen mit einer Verfassungsänderung absichern will.

Der Nationalrat wird sich mit beiden Vorschlägen befassen müssen. Zudem wird auch dort erneut der Vorschlag des Bundesrats für ein einfaches Mehr zur Diskussion stehen.

Keine einhellige Meinung

Im Ständerat votierte nur die SVP-Gruppe geschlossen für das doppelte Mehr, sie hatte aber namhafte Unterstützung aus der Mitte und der FDP. Mathias Zopfi (Grüne/GL) sprach sich als einziger Unterstützer aus dem linken Lager für das Ständemehr aus.

Bei diesem Thema höchster staatspolitischer Tragweite gebe es keine einhellige Expertenmeinung, sagte Heidi Z'graggen (Mitte/UR) im Namen der SPK-S. Die Mehrheit ihrer Kommission sprach sich für das doppelte Mehr aus, während die Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission (APK-S) dagegen war.

Das Lager für ein doppeltes Mehr argumentierte auch am Mittwoch mit der grossen Tragweite der Abkommen und der föderalistischen Legitimation des EU-Pakets. Die Befürwortenden eines einfachen Mehrs waren der Ansicht, das Paket verlange keine Verfassungsänderung, und man müsse der bei den Bilateralen I und II angewandten Praxis folgen.

«Reines politisches Kalkül»

Den Entscheiden vorangegangen war eine zuweilen hitzige Diskussion, die fast vier Stunden dauerte. Dabei zeigten sich die klaren Fronten, die bereits im Vorfeld der Debatte für viel Gesprächsstoff sorgten. Schon seit Monaten war politisch und rechtlich darüber gestritten worden, ob die EU-Verträge dem fakultativen oder dem obligatorischen Referendum unterstellt werden sollen.

Nur ein doppeltes Mehr werde der Bedeutung der Verträge gerecht, sagte Andrea Caroni (FDP/AR). «Die Vorteile liegen auf der Hand: Ein Ständemehr stärkt die Legitimation und klärt alle Verfassungsbedenken.» Die neuen Freizügigkeitsrechte seien nämlich nicht mit der verfassungsmässigen Zuwanderungssteuerung vereinbar.

Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) hielt dem entgegen: Das beantragte doppelte Mehr sei «reines politisches Kalkül» und «willkürlich», kritisierte sie. Die Kriterien für ein Referendum «sui generis» seien nicht erfüllt. Zudem sei mit den neuen Abkommen keinesfalls mit einer massenhaften Zuwanderung zu rechnen.

Auch Daniel Jositsch (fraktionslos/ZH) hielt eine flammende Rede für das einfache Mehr. Der Versuch der EU-Skeptiker und -Gegnerinnen, das Vertragswerk mit höheren Abstimmungshürden zu Fall zu bringen, sei ein «Buebetrickli». Es enttäusche ihn, dass der Ständerat mittlerweile zu solchen Methoden greifen müsse.

«Diese Frage geht unter die Haut»

Das schliesslich obsiegende Lager für ein doppeltes Mehr wiederholte immer wieder, dass ein obligatorisches Staatsvertragsreferendum im Ausnahmefall möglich sei. Und um einen solchen Ausnahmefall handle es sich beim EU-Paket.

«Wir verändern die Rechtsordnung grundlegend», sagte Esther Friedli (SVP/SG). Das Paket bringe Veränderungen, die gewichtig genug seien, dass neben dem Volk auch die Stände befragt werden müssten, pflichtete ihr Benjamin Mühlemann (FDP/GL) bei.

Rund zwanzig Rednerinnen und Redner äusserten sich zur Referendumsfrage. «Diese Frage geht unter die Haut», bilanzierte Aussenminister Ignazio Cassis, der als Vertreter des Bundesrats wie gewöhnlich das letzte Wort vor der Abstimmung hatte. Vergeblich versuchte er, das Ruder noch herumzureissen. «Für den Bundesrat erfüllen die Abkommen die Kriterien für ein Staatsvertragsreferendum nicht», sagte er.

Das Bundesamt für Justiz (BJ) war in einer Analyse zum Schluss gekommen, dass gemäss der Verfassung die EU-Verträge nicht dem obligatorischen Referendum unterstellt werden können, auch nicht ausnahmsweise. Es handle sich um eine juristische, nicht um eine politische Einschätzung, hielt das BJ damals fest.

Bisher wurde drei Mal auf das ungeschriebene Staatsvertragsreferendum zurückgegriffen. Zuletzt war dies beim letztlich abgelehnten EWR-Beitritt im Jahr 1992 der Fall. Für den Schweizer Beitritt zu Schengen/Dublin war nur ein einfaches Mehr erforderlich.

(AWP)