Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zufolge sind die Grenzwerte so niedrig, dass eine absichtliche Verwendung quasi ausgeschlossen ist. Was in Lagern liegt, darf noch verwendet werden. Die Stoffe stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein.
Neben den strengen Grenzwerten für PFAS bringt die neue Verordnung auch andere weitreichende Veränderungen mit sich. Für Verbraucher dürften die meisten davon allerdings erst ab 2030 sicht- und spürbar werden.
Künftig müssen Verpackungen recyclingfähig und so klein wie möglich sein. Der erlaubte Leerraum etwa in Kartons bei Online-Bestellungen wird auf 50 Prozent begrenzt. Der Platz, der etwa mit Papier, Luftpolsterfolie, oder Styropor-Chips gefüllt ist, gilt auch als Leerraum. Darüber hinaus sind dann bestimmte Einwegplastikverpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse untersagt. Auch sind etwa sehr leichte Plastiktüten verboten - ausser sie werden aus Hygienegründen oder für lose Lebensmittel benötigt und wirken so der Lebensmittelverschwendung entgegen.
Verpackungsmüll ist ein grosses Problem. Im Jahr 2023 fielen dem EU-Statistikamt Eurostat zufolge 177,8 Kilogramm Verpackungsabfälle pro Einwohner an. Die neuen Regeln sollen dafür sorgen, dass der Verpackungsmüll in der EU bis 2040 schrittweise um mindestens 15 Prozent im Vergleich zu 2018 reduziert wird. Bis 2030 sollen es 5 Prozent weniger sein, 10 Prozent bis 2035./rdz/DP/zb
(AWP)
