Besonders umstritten ist, welche Rechte Mitarbeiter künftig auf Beteiligung etwa in Betriebsräten haben, wenn das Unternehmen in mehreren EU-Staaten aktiv ist. Europäische Gewerkschaften haben davor gewarnt, dass Unternehmen sich bewusst entscheiden könnten, sich dort zu registrieren, wo Arbeitsschutzstandards niedrig sind.

Staaten sollen Mitarbeiterrechte schützen können

Die Einigung der Staaten sieht nun laut Pressemitteilung des Rates vor, dass grundsätzlich wie von der EU-Kommission vorgeschlagen die Regeln des Staates greifen, in dem das Unternehmen registriert ist. Wenn das Unternehmen auch in einem anderen EU-Staat aktiv ist und dort bestimmte Grenzwerte zur Beteiligung überschritten werden, soll der Staat aber Massnahmen ergreifen können, um die Einhaltung sicherzustellen.

Die Staaten unterstützen zudem die Möglichkeit, Aktienoptionsprogramme für Mitarbeiter aufzulegen, «um Talente zu gewinnen und zu binden» - allerdings nur für «kleine mittelständische Unternehmen» mit maximal 750 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz nicht über 150 Millionen Euro.

Solche Optionen geben Mitarbeitern das Recht, später Anteile am Unternehmen zu einem vorab festgelegten Preis zu kaufen. Start-ups setzen sie teilweise ein, um auszugleichen, dass sie im Vergleich zu grösseren Unternehmen weniger Gehalt zahlen. Mit der «EU Inc.» sollen auch bestimmte steuerrechtliche Fragen dazu einheitlich geregelt werden. Gründer hatten darauf hingewiesen, dass die Eingrenzung auf eine bestimmte Unternehmensgrösse wachsende Unternehmen treffe.

Hindernisse für Expansion in den Binnenmarkt

Hintergrund der Pläne ist der Wunsch, Europas Wirtschaft und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Als ein Problem gilt, dass Unternehmen auf dem europäischen Binnenmarkt mit 27 nationalen Rechtsformen und Regeln zu tun haben. Das sorgt für zusätzliche Kosten.

«Diese Massnahme wird für Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen, die EU-weit expandieren wollen, einen spürbaren und praktischen Unterschied machen. Es wird einfacher, ein Unternehmen zu gründen, talentierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten sowie die Vorteile des Binnenmarktes, einer der grössten Stärken Europas, besser zu nutzen», teilte der irische Regierungschef Micheál Martin zur Einigung der Staaten mit. Irland hat derzeit den rotierenden Ratsvorsitz inne.

Das Europaparlament muss seinen Standpunkt noch beschliessen. Ohne Einigung zwischen Parlament und den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten wird das Vorhaben nicht umgesetzt./wea/DP/jha

(AWP)