Nach Angaben der EU-Kommission soll das Geld an Industrieunternehmen gehen, die derzeit fossile Brennstoffe als Energiequelle oder Rohstoff für ihre Produktion nutzen. Förderfähig sind Vorhaben, die zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen aus Produktionsprozessen um mindestens 40 Prozent gegenüber dem aktuellen Stand führen. «Unternehmen kommen nur dann für eine Förderung infrage, wenn sie entweder ihre Produktionsprozesse elektrifizieren oder von fossilen Brennstoffen auf erneuerbaren Wasserstoff oder aus erneuerbarem Wasserstoff gewonnene Brennstoffe umsteigen», erklärte die Brüsseler Behörde.

Grundlage der Genehmigung der Wettbewerbshüter sind wettbewerbsrechtliche Ausnahmeregelungen, die nach dem Beginn des russischen Kriegs gegen die Ukraine beschlossen wurden. Mit ihnen soll insbesondere auch der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft gefördert werden. Die zuständige Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager kommentierte am Mittwoch, die Massnahmen würden Deutschland auch dabei unterstützen, seine Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen schneller zu verringern. Die Bundesrepublik hatte vor dem Krieg enorme Mengen an russischem Öl und Gas importiert.

Die geplanten Staatshilfen dürfen nach Angaben der EU-Kommission höchstens 200 Millionen Euro je Empfänger betragen und müssen spätestens am 31. Dezember 2025 gewährt werden. Sie sollen als direkte Zuschüsse gewährt werden./aha/DP/stw

(AWP)