Die neuen Haftungsregeln sollen demnach nicht nur für materielle Schäden, sondern auch immaterielle wie beispielsweise psychische Schäden gelten. Ausserdem wird der Begriff «Produkt» auf digitale Fertigungsdateien und Software ausgeweitet. Zum Beispiel könnte man unter Umständen künftig Schadenersatz verlangen, wenn Daten von einer privaten Festplatte gelöscht werden, hiess es.

Die neuen Regeln sollen ausserdem sicherstellen, dass immer ein Unternehmen innerhalb der EU, wie etwa ein Hersteller, Importeur oder sein Bevollmächtigter, verantwortlich gemacht werden kann - auch wenn das Produkt ausserhalb der EU gekauft wurde. Funktioniert das nicht, sollen die Mitgliedstaaten Schadenersatz mithilfe nationaler Entschädigungssysteme leisten, heisst es in dem Beschluss.

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen den Angaben zufolge bislang in der Regel nachweisen, dass ein Produkt fehlerhaft ist und dadurch einen Schaden angerichtet hat. Die Beweislast dafür soll nun erleichtert werden - insbesondere wenn der Kläger aufgrund der technischen Komplexität eines Produkts Schwierigkeiten damit hat. Zudem könnten Kläger laut der Mitteilung in Zukunft fordern, dass das jeweilige Unternehmen die «notwendigen und verhältnismässigen» Beweise offenlegen muss.

Das Gesetz ist eine Überarbeitung seines fast 40 Jahre alten Vorgängers und muss noch offiziell von Plenum und den EU-Staaten bestätigt werden./ram/DP/nas

(AWP)