Hintergrund ist der Fall eines Ukrainers, der von London nach Budapest geflogen war. Bei seiner Einreise stellte die ungarische Polizei jedoch fest, dass der Mann kein Visum besass, sondern eine vom Vereinigten Königreich ausgestellte Daueraufenthaltskarte. Damit können sich Nicht-EU-Bürger unter anderem freier innerhalb der EU bewegen - etwa zum Studieren oder zum Arbeiten.

Die ungarische Polizei verweigerte dem Mann jedoch die Einreise und verlangte von der Fluggesellschaft Ryanair, ihn nach London zurückzubringen. Ausserdem verhängte sie eine Geldbusse in Höhe von 3000 Euro gegen die Airline, da sie die Reisedokumente des Mannes nicht ausreichend geprüft habe.

Ryanair klagte vor einem ungarischen Gericht gegen die Geldstrafe. Nach Ansicht des Unternehmens sei der Fluggast aufgrund seiner Daueraufenthaltskarte zur Einreise ohne Visum berechtigt gewesen.

Der EuGH gab der Airline nun Recht. Er begründete sein Urteil damit, dass die Ausstellung von Daueraufenthaltskarten die Integration der Betroffenen in die EU unterstützen solle. Die Richter betonten jedoch, dass Daueraufenthaltskarten nur an Familienmitglieder von EU-Bürgern ausgestellt werden dürften.

(SDA)