«Für mich zeigt es, dass wir als Schweiz auch in Europa Massstäbe setzen können», sagte Christa Hostettler, Direktorin des Bundesamts für Verkehr (BAV), am Freitagabend in der Tagesschau des Schweizer Radio und Fernsehens (SRF). So sollen Güterwagen künftig je nach Rad-Typ alle 50'000 bis 300'000 Kilometer überprüft werden. Bisher lag das Kontrollintervall bei 660'000 Kilometern.

Hostettler kündigte an, dass die Schweiz die neuen Regeln übernehmen werde. Sie erwarte jedoch von der Branche eine sofortige Umstellung und nicht erst ab 2028, wie vorgesehen. Auf Anfrage von Keystone-SDA hiess es beim BAV, man kläre nun, wie die europäische Lösung auf dem Verfügungsweg für die Schweiz für verbindlich erklärt werden könne. Dabei sei auch der Umgang mit der Verfügung zu den bisherigen Massnahmen zu klären, die aufgrund von Beschwerden von Wagenhaltern vor Bundesverwaltungsgericht hängig ist.

Die neuen Regeln sind im fünften Bericht der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) zum Unfall im Gotthardtunnel festgeschrieben, der letzte Woche veröffentlicht wurde. Es handle sich dabei um Empfehlungen, so das BAV. «Für die Umsetzung sind die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder zuständig.»

Laut dem SRF-Bericht gehen die neuen europäischen Standards auf den Druck der Schweiz zurück. Nach dem Unfall im Gotthard-Basistunnel vor drei Jahren wegen eines gebrochenen Rades hatte das BAV als einziges Land strengere Vorschriften erlassen.

Erfolg für die Schweiz

Obwohl diese Verfügung nach Beschwerden von Wagenhaltern gerichtlich blockiert ist, habe sich die Schweiz inhaltlich durchgesetzt, sagte Hostettler. «Es ist ein Erfolg, dass wir uns hier inhaltlich durchgesetzt haben. Und es hat sich gelohnt, dass wir auch stur geblieben sind, als es nötig war.»

Der Verband der verladenden Wirtschaft der Schweiz (VAP) reagierte positiv auf die Einigung. Verbandspräsident und Ständerat Josef Dittli (FDP/UR) bezeichnete die neuen Regeln als «gute Lösung». Der Verband habe immer für eine europäische Lösung plädiert. «Die Schweiz im Alleingang kommt nicht gut.»

Offen bleibt die Haftungsfrage, denn diese sei zentral für die Sicherheit im Schienenverkehr. «Nur wenn wir wissen, wer die Verantwortung trägt, können wir sicher sein, dass die entsprechenden Akteure auch diese Massnahmen umsetzen», sagte Hostettler dazu. Das BAV stehe diesbezüglich mit den Akteuren in Kontakt, hiess es auf Anfrage.

Der Unfall wegen eines Radbruchs im August 2023 hatte zu einem Schaden von 150 Millionen Franken und einer über ein Jahr gesperrten Tunnelröhre geführt.

(AWP)