Wie die Landesregierung nach der Sitzung mitteilte, ist die Nutzung von Flugpassagierdaten bereits in vielen Ländern ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Terror und Kriminalität. Um die Flugpassagierdaten auch in der Schweiz bearbeiten zu können, verabschiedeten die eidgenössischen Räte im März 2025 das Flugpassagierdatengesetz.
Ein Teil davon trat schon Anfang Jahr in Kraft, nun folgt also der Rest der Bestimmungen. Die Inkraftsetzung dieser Artikel ermöglicht dem Bund und den Kantonen, am 1. Februar die sogenannte «Passenger Information Unit» (PIU) etappenweise in Betrieb nehmen zu können. Sie bearbeitet in der EU und der Schweiz die Passagierdaten.
Rund 30 Stellen geschaffen
In der Schweiz ist die PIU beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) angesiedelt. Laut dem Bundesrat beginnt der Betrieb der Schweizer PIU mit acht Angestellten; 2028 ist ein Ausbau auf 14 Stellen vorgesehen. Für einen Vollbetrieb sind voraussichtlich 30 Vollzeitstellen nötig.
Im November 2025 hatte der Bundesrat mit der EU ein Abkommen über die Übermittlung von Flugpassagierdaten aus der EU in die Schweiz und umgekehrt abgeschlossen. Übermittelt werden die Flugdaten in die EU gemäss Angaben des Bundesrats von November 2025 von den Schweizer Fluggesellschaften.
Die per 1. November in Kraft tretende Flupassagierdatenverordnung regelt laut Bundesrat unter anderem, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt die Flugpassagierdaten an die PIU übermittelt werden müssen. Zudem sieht die Verordnung vor, dass das Fedpol alle Staaten und die jeweiligen Behörden ausweisen wird, denen die in der Schweiz ansässigen Luftverkehrsunternehmen die Flugpassagierdaten bekanntgeben dürfen.
(AWP)
