Die Entscheidung des Eidgenössischen Finanzdepartements, ehemaligen Bankern der Credit Suisse ihre Boni zu kürzen oder zu streichen, weil die inzwischen untergegangene Bank von der UBS mit staatlicher Hilfe gerettet werden musste, war laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rechtswidrig.
Das Finanzministerium hatte nach der Rettung der UBS im März 2023 eine Verordnung erlassen, welche die Credit Suisse verpflichtete, die Boni für die Mitglieder der Geschäftsleitung vollständig zu streichen. Die Boni für die eine Stufe tiefer angesiedelten Manager sollten halbiert und für die zwei Stufen tiefer angesiedelten Mitarbeiter um 25% gekürzt werden.
Das Bonusverbot war mit der Gewährung von Staatshilfen begründet worden. Am Mittwoch entschied das Bundesverwaltungsgericht nun in einem «Piloturteil» für eine Gruppe von 12 Betroffenen, dass die Entscheidung der Regierung rechtswidrig war. Von der Entscheidung könnten rund 1.000 Personen betroffen sein, hiess es.
Weder das Finanzministerium noch die UBS hätten nachweisen können, dass auch nur einer der zwölf betroffenen Manager durch sein Handeln oder Unterlassungen übermässige Risiken verursacht und damit die finanzielle Lage der Credit Suisse gefährdet hätte, befand das Gericht.
Der Pool der variablen Vergütungen, die die Credit Suisse für 2022, ihr letztes volles Jahr als unabhängige Bank, gewährte, belief sich auf 2,76 Milliarden Franken. Dieser Betrag wurde durch den Einbruch des Aktienkurses während der Übernahme drastisch reduziert. Die Verordnung des Finanzministeriums, die noch nicht ausgezahlte Boni betraf, belief sich laut Angaben des Ministeriums auf insgesamt 62 Millionen Franken.
Weiterzug des Urteils
Zunächst analysiere das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das Urteil, teilte die Kommunikationsstelle am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.
Unabhängig davon verweist das EFD auf die Massnahmen, die der Bundesrat im April 2024 in seinem Bericht zur Bankenstabilität vorgeschlagen hat. In dieser Gesamtevaluierung des bestehenden Regelwerks legte die Landesregierung ein 22-Punkte-Paket mit Verbesserungen des «Too big to fail»-Regimes vor.
Dass es Anpassungen dieses Regimes braucht, ist weitgehend unbestritten. In dem Paket schlägt der Bundesrat unter anderem auch die Kürzung, Streichung oder den nachträglichen Einzug von Boni vor. Das soll die Verantwortlichkeit der Kader stärken. Ein Boni-Verbot schliesst die Landesregierung aus.
(AWP/Bloomberg)