2,18 Milliarden Franken will der Bundesrat für vier Reservekraftwerke ab 2030 bereitstellen und damit vorsorgen für allfällige Strom-Mangellagen. Die Kosten sind laut Bundesrat haushaltsneutral, da sie den Endverbraucherinnen und -verbrauchern verrechnet werden.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) beurteilt zwar laut ihrem am Mittwoch veröffentlichten Bericht die Beschaffung der Stromreserveleistung als wirtschaftlich. Doch sie kritisiert die angedachte Zusammensetzung der Reserve.
Potenziell kostengünstige Reservepotenziale wie die Notstromgruppen würden nicht angemessen berücksichtigt. Durch die Anrechnung von Leistungen aus Notstromgruppen anstelle von Reservekraftwerken wären über 15 Jahre Einsparungen von 120 Millionen Franken möglich.
Notstromgruppen als Reserve
Notstromgruppen könnten eine Mangellage verhindern helfen und damit dem Hauptzweck der Reserve dienen, so die EFK. Das Bundesamt für Energie widerspricht. Das Sparpotenzial sei nicht umsetzbar wegen der beschränkten Einsatzmöglichkeiten der Notstromgruppen. Diese könnten Reservekraftwerke nicht ersetzen, nur ergänzen.
Die vier geplanten Reservekraftwerke überschreiten laut EFK die für 2030 empfohlene Mindestreserve um 83 Megawatt. Die bereitgestellten Reserven sollten aus Spargründen auf das nötige Minimum beschränkt werden, hält sie dazu fest. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) weist in ihrer Stellungnahme auf die Risikovorsorge und den später möglicherweise höheren Reservebedarf hin.
Zudem verweist die EFK darauf, dass ein zielkonformer Ausbau erneuerbarer Energien den Bedarf an Reserven für den Spätwinter massgeblich senken oder sogar überflüssig machen könnte.
Die Vorlage für die Bereitstellung der vier Reservekraftwerke ist im Parlament hängig. Die zuständige Nationalratskommission will sie erst beraten, wenn eine neue Beurteilung der Elcom zur Stromversorgungssicherheit vorliegt. Geplant ist diese nach Angaben der Kommission für das nächste Frühjahr.
(AWP)
