Die Postfinance hat nach Angaben der Finma vom Mittwoch die Vorgaben zu zusätzlichen verlustabsorbierenden Mitteln seit Ende 2025 erfüllt und ihre Alternativstrategie weiterentwickelt. Die vorgesehenen Optionen für den Fall, dass eine Restrukturierung und Weiterführung der Bank nicht möglich ist, müssten jedoch noch weiter konkretisiert werden, so die Behörde.

Dabei sei auch der gesetzliche Grundversorgungsauftrag von Postfinance zu berücksichtigen. Die Anpassung des Postgesetzes, das sich derzeit in der Vernehmlassung befindet, werde dabei die Rechtsunsicherheit mindern.

Alle inlandorientierten systemrelevanten Banken brauchen sowohl einen Notfall- als auch einen Stabilisierungsplan, welche die Finma jährlich beurteilt.

Schärfere Regeln seit CS-Krise

Bei der Beurteilung der im Jahr 2025 eingereichten Pläne stellte die Finma bei allen drei inlandorientierten Banken Fortschritte bei der Stabilisierungsplanung fest. Nach der Krise der Credit Suisse hatte sie die Anforderungen verschärft.

Einzelne Elemente der überarbeiteten Anforderungen seien noch umzusetzen. Dies betreffe beispielsweise die Dokumentation der Krisenübungen und die Konzepte zur Krisenkommunikation. Die Finma erwarte, dass die festgestellten Lücken zeitnah geschlossen würden.

UBS-Beurteilung folgt später

Die Beurteilung der Notfallpläne bedeutet laut Finma aber nicht, dass die Weiterführung der systemrelevanten Funktionen in jedem denkbaren Krisenszenario uneingeschränkt gewährleistet sei.

Die drei inlandorientierten systemrelevanten Banken verfügten insbesondere im Vergleich zu global tätigen systemrelevanten Banken über geringere finanzielle Puffer, um Verluste aufzufangen. In besonders schweren Krisenszenarien könne dies die Handlungsmöglichkeiten einschränken.

Über die Krisenplanung der UBS will die Finma im Spätherbst 2026 separat informieren.

ra/tp

(AWP)