Wie viele Menschen Leben in der Schweiz?

Ende 2025 hatte die Schweiz rund 9,1 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Gemäss einem Referenzszenario des Bundesamtes für Statistik (BFS) dürfte die ständige Wohnbevölkerung bis 2031 auf 9,5 Millionen Menschen wachsen, bis 2040 auf 10 und bis 2055 auf 10,5 Millionen. Ab 2035 wird die ständige Wohnbevölkerung ausschliesslich aufgrund von Migration zunehmen, wie das BFS schreibt. Der Geburtenüberschuss werde negativ ausfallen, es dürften also mehr Menschen sterben als geboren werden.

Warum erneut eine SVP-Initiative zur Migration?

Volksinitiativen zur Begrenzung der Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern gab es in den vergangenen 25 Jahren mehrere; bis auf eine waren alle erfolglos. 2002 scheiterte die Initiative «gegen Asylrechtsmissbrauch», und 2012 die Ecopop-Initiative «Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen». Im Februar 2014 hingegen sagten Volk und Stände Ja zur Masseneinwanderungsinitiative der SVP. Seither verlangt der Verfassungsartikel 121a eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung. Umgesetzt wird er mit einer Stellenmeldepflicht in Branchen mit hoher Arbeitslosenquote. Die SVP ist damit nicht zufrieden: Bundesrat und Parlament setzten den Auftrag nicht um. 2020 war die SVP mit der Begrenzungsinitiative an der Urne aber chancenlos. Bei einem Ja hätte der Bundesrat das EU-Abkommen über die Personenfreizügigkeit innerhalb von zwölf Monaten durch Verhandlungen ausser Kraft setzen müssen. Wäre das nicht gelungen, hätte der Bundesrat das Abkommen einseitig kündigen müssen. Die Gegnerschaft sprach deshalb von einer «Kündigungsinitiative».

Was verlangt die neue Initiative?

Mit der Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» oder Nachhaltigkeitsinitiative versucht die SVP erneut, die Zuwanderung zu begrenzen. Gemäss Initiativtext darf die ständige Wohnbevölkerung zehn Millionen vor 2050 nicht überschreiten. Leben vor 2050 9,5 Millionen Menschen im Land, müssen Bundesrat und Parlament Massnahmen ergreifen, im Asylbereich und beim Familiennachzug. Vorläufig Aufgenommene dürfen keine Niederlassungsbewilligung mehr erhalten und nicht mehr eingebürgert werden. Internationale Abkommen, die zu einem Wachstum der Bevölkerung führen, müsste die Schweiz mit Blick auf Ausnahme- oder Schutzklauseln neu aushandeln respektive bereits vorhandene Schutzklauseln anwenden. Ist die 10-Millionen-Grenze vor 2050 überschritten, muss der Bundesrat alles Machbare unternehmen, um wieder unter diese Limite zu kommen, und internationale Abkommen, die zu einem Bevölkerungswachstum führen, so rasch wie möglich kündigen. Bleibt die 10-Millionen-Grenze nach der ersten Überschreitung zwei Jahre lang überschritten, muss das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU gekündigt werden.

Wer ist für die Initiative?

Im Parlament erhielt die Initiative fast nur aus der SVP Ja-Stimmen. Allerdings enthielten sich in beiden Räten mehrere Mitglieder der Mitte-Fraktion der Stimme. Alle anderen Fraktionen, der Bundesrat, Kantone und Städte sowie Sozialpartner lehnen die Initiative ab. Der Schweizer Bauernverband hat Stimmfreigabe beschlossen.

Was sagen Befürworterinnen und Befürworter?

Probleme wie Wohnungsnot, hohe Mieten, Staus, überfüllte Züge und Busse, Kriminalität, immer mehr überbautes Kulturland, stagnierende Löhne und ein sinkendes Niveau an Schulen bräuchten eine Antwort, argumentiert das Ja-Lager. «Heute kommen zu viele und die Falschen», hiess es von SVP-Exponentinnen und -Exponenten mehrfach. Als Deckelung der Einwohnerzahl will die SVP ihre Initiative nicht verstanden wissen. Nach einem Ja könnten nach wie vor rund 40'000 Menschen im Jahr neu zuziehen. Die Partei nennt Zahlen: Seit Einführung der Personenfreizügigkeit 2002 seien netto 1,5 Millionen Menschen in die Schweiz gezogen, ohne Asylsuchende. Die Bevölkerung wachse 16 Mal schneller als jene in Deutschland. Zurzeit kämen jährlich rund 100'000 Menschen ins Land, aus der EU, aus Drittstaaten und als Asylsuchende. Für sie brauche es zusätzliche 45'000 Wohnungen, ein zusätzliches Spital mit 420 Betten, zusätzliche Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegende, zusätzliche Schulhäuser und Lehrkräfte. Obwohl die Schweiz aus allen Nähten platze, gehe die Zuwanderung ungebremst weiter.

Was sagen Gegnerinnen und Gegner?

Die gegnerische Allianz von Mitte-Rechts-Politikerinnen und -Politikern spricht von einer «schädlichen Chaos-Initiative». Nach einem Ja folgten ein Arbeitsplatz-Chaos, ein Bilateralen-Chaos und ein AHV-Chaos, sagte zum Beispiel FDP-Co-Präsident Benjamin Mühlemann. Ohne gezielte Zuwanderung drohe ein Versorgungskollaps, etwa in der Pflege und im Handwerk. Auch Bau, Tourismus und Landwirtschaft seien auf qualifizierte Arbeitskräfte angewiesen, macht die Allianz geltend. Das linke Nein-Komitee mit Gewerkschaften, SP und Grünen warnt vor einem Abbau von Arbeitnehmendenrechten, tieferen Löhnen und einer Verschärfung des Personalnotstands. Vania Alleva, Präsidentin der Gewerkschaft Unia, spricht von einem «Frontalangriff auf alle Arbeitnehmenden und den sozialen Frieden in unserem Land».

Wurde ein Gegenvorschlag diskutiert?

Das Thema Zuwanderungsbegrenzung findet über die SVP-Parteigrenzen hinaus Sympathien. Vor allem die Mitte-Partei bemühte sich im Parlament erfolglos um einen Gegenvorschlag. Gefordert wurden im Nationalrat eine mildere Variante der Initiative ohne Gefährdung des freien Personenverkehrs und im Ständerat eine verfassungsrechtliche Schutzklausel, eine Zuwanderungsabgabe und die Möglichkeit, separat über die Kündigung der Personenfreizügigkeit abzustimmen. Mehrheiten fanden alle diese Anträge nicht. Die Gegnerschaft hielt dagegen, es sei besser, die Initiative klar und deutlich zu bekämpfen.

Was kommt nach einem Ja?

Nach einem Ja muss der Bundesrat in einer Verordnung die Umsetzung der Initiative regeln. Diese Verordnung gilt, bis das Parlament die Gesetze zur Umsetzung gutgeheissen hat. Ab 2050 darf der Grenzwert für die ständige Wohnbevölkerung um einen allfälligen Geburtenüberschuss erhöht werden. «Ich bin überzeugt, dass unsere Initiative ab Tag eins nach der Annahme wirken würde», sagte SVP-Parteipräsident Marcel Dettling in einem Interview mit den Tamedia-Zeitungen.

Was folgt auf die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens?

Das Personenfreizügigkeitsabkommen gilt seit 2002; es ist Teil des als Bilaterale#I bekanntgewordenen Pakets mit sieben Abkommen. Untereinander verknüpft sind diese mit der Guillotine-Klausel: Wird ein Abkommen gekündigt, fallen automatisch alle anderen, unter anderen das Land- und das Luftverkehrsabkommen, die Abkommen zum öffentlichen Beschaffungswesen und die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA). Ohne Bilaterale I würden der Schweizer Wirtschaft Erträge in Milliardenhöhe entgehen, schreibt der Bundesrat gestützt auf Studien.

Was sagt der Bundesrat?

Von der Zuwanderung profitieren Wirtschaft, Gesellschaft und die Sozialwerke, schreibt der Bundesrat. Die Wirtschaftsleistung der Schweiz habe seit 2002 pro Kopf um 24 Prozent zugenommen, auch dank der Personenfreizügigkeit. Unternehmen sowie Spitäler und Heime seien auf Arbeitskräfte aus der EU angewiesen. «Wir dürfen die Brücken nach Europa nicht abbrechen», mahnte Justizminister Beat Jans. Er sieht zudem die Schweizer Teilnahme an den Schengen- und Dublin-Abkommen bedroht. Die Schweiz müsste mit mehr Asylgesuchen rechnen. Zudem verlöre die Polizei den Zugriff auf Fahndungsdatenbanken. Das gefährde die innere Sicherheit.

Könnte die Zuwanderung ohnehin begrenzt werden?

Zum Vertragspaket mit der EU, über das zurzeit das Parlament berät, gehört eine Schutzklausel. Um die Zuwanderung aus der EU einzuschränken, soll die Schweiz neu eigenständig Massnahmen ergreifen können, wenn sie auf ihrem Gebiet schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme feststellt. Geprüft werden muss eine Aktivierung der Klausel, wenn einer von vier Schwellenwerten überschritten wird: die Nettozuwanderung aus der EU, die Zahl der neuen Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die Zunahme der Arbeitslosigkeit oder die Sozialhilfequote. Wird einer dieser Werte landesweit überschritten, muss der Bundesrat handeln.

Was ist zum Bevölkerungswachstum geplant?

Der Bundesrat arbeitet an Massnahmen, um die Folgen des Bevölkerungswachstums aufzufangen. Er will unter anderem im Asylbereich sowie beim rascheren Planen und Bauen von Wohnungen respektive der Wohnbauförderung ansetzen. Und eine kürzlich in Vernehmlassung gegebene Verschärfung der «Lex Koller» soll es für Bürgerinnen und Bürger von Ländern ausserhalb der EU und der Efta schwieriger machen, Immobilien in der Schweiz zu kaufen. Zudem will der Bundesrat erreichen, dass mehr Menschen eine Arbeitsstelle antreten, die bereits in der Schweiz leben.

(AWP)