Auch verfolge Facebook über ein Cookie das Verhalten von Nutzern auf anderen Internetseiten. Der US-Konzern verstosse damit gegen französisches Recht, teilte die Datenschutzaufsicht am Dienstag mit.

Die Behörde hatte Facebook Anfang 2016 öffentlich aufgefordert, sich an die geltenden französischen Vorschriften zu halten. Das Unternehmen habe aber keine zufriedenstellenden Antworten gegeben. Die Geldstrafe von 150'000 Euro ist die höchste, die die Datenschutzbehörde verhängen kann.

Facebook nahm die Entscheidung in einer Stellungnahme zur Kenntnis und widersprach der Einschätzung der Cnil. "Facebook respektiert seit Langem das europäische Datenschutzgesetz", teilte ein Sprecher mit. Man sei weiterhin bereit, mit der Behörde zu diesen Fragen zu arbeiten. Facebook kann gegen die Entscheidung innerhalb von vier Monaten Einspruch beim Staatsrat einlegen, dem obersten Verwaltungsgericht Frankreichs.

Mit Blick auf die Auswertung von Nutzerdaten zum Zwecke gezielter Werbung erklärte die Cnil, dafür gebe es keine rechtliche Grundlage. Facebook-Nutzer könnten zwar Einfluss auf das Anzeigen von Werbung nehmen. Sie würden bei Einrichtung ihres Nutzerkontos oder zu einem späteren Zeitpunkt aber nicht der "massiven Kombination" ihrer Daten zustimmen und könnten sich dem auch nicht widersetzen.

Die Datenschutzbehörde kritisierte auch den Einsatz des Cookies "datr" durch Facebook. Damit würden auch Daten von Nicht-Facebook-Nutzern gesammelt, die eine Internetseite mit einer Facebook-Funktion besuchen. Nutzer würden darüber aber nicht "klar und präzise" informiert.

(SDA)