Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) in einem am Freitag publizierten Urteil gutgeheissen. Demnach verletzte die Fernsehberichterstattung des Schweizer Radio und Fernsehens (SRF) über die Universitätsproteste im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg das Vielfaltsgebot nicht. Streitgegenstand waren die Berichte zwischen dem 14. Februar und dem 14. Mai 2024.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hatte eine Beschwerde des in Zürich tätigen Anwalts Emrah Erken teilweise gutgeheissen. Sie kam zum Schluss, dass die Gesamtheit der SRF-Fernsehbeiträge zum Thema das Vielfaltsgebot verletzt habe.

Im Wesentlichen warf die Beschwerdeinstanz SRF vor, verharmlosend und einseitig über die Proteste berichtet zu haben. SRF habe nicht ausreichend auf antisemitische Tendenzen bei den Demonstrationen hingewiesen. Andere Teile der ursprünglichen Beschwerde, die eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots betrafen, wies die UBI ab.

Vorwürfe thematisiert

Das Bundesgericht folgt dieser Argumentation nicht. Das Vielfaltsgebot sei nur dann verletzt, wenn einzelne Meinungen oder relevante Aspekte einer Thematik systematisch keinen Platz im Programm fänden. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.

Eine Gesamtschau der Berichterstattung zeige, dass SRF in verschiedenen Formaten auf den Vorwurf antisemitischer Tendenzen und problematischer Parolen hingewiesen habe. Weder die Art der Berichterstattung noch die Wortwahl oder Bildgestaltung seien rechtswidrig gewesen.

Die ursprüngliche Beschwerde bezog sich auf die Berichterstattung von SRF im Zeitraum von Mitte Februar bis Mitte Mai 2024. In dieser Zeit kam es an amerikanischen und Schweizer Universitäten zu Protesten im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg. SRF berichtete darüber in diversen Sendegefässen wie der «Tagesschau», «10 vor 10» oder den «Sternstunden». Die UBI beurteilte in ihrem Entscheid nur die Fernsehbeiträge. (Urteil 2C_313/2025 vom 8.7.2026)

(AWP)