Im Rahmen eines Nachverfahrens hatten insgesamt 705 Personen Anträge auf Zuweisung von Vermögenswerten eingereicht, wie das Gericht in einer Mitteilung zu dem am Mittwoch publizierten Urteil schrieb. Im Richterspruch vom 16. September sprach die Strafkammer 630 von ihnen Vermögenswerte zu.

Dabei handelt es sich laut Communiqué um Personen, denen im Strafurteil gegen Behring Schadenersatz zugesprochen worden war oder deren Forderungen im parallel dazu vom Konkursamt Aargau geführten Liquidationsverfahren über den Nachlass des Financiers durch die Konkursverwaltung anerkannt worden waren.

Die ausgewiesenen Schadenersatzansprüche beliefen sich gemäss Mitteilung auf über 220 Millionen Franken. Die Vermögenswerte seien daher an die berechtigten Gesuchsteller proportional zu ihren Ansprüchen verteilt worden. Die Verteilungsquote beträgt demnach rund 30 Prozent.

Behring war im September 2016 vom Bundesstrafgericht des gewerbsmässigen Betrugs schuldiggesprochen worden. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren. Zudem verurteilte ihn das Bundesstrafgericht im März 2017 zu einer Ersatzforderung in Höhe von 100 Millionen Franken und entschied, dass die beschlagnahmten Vermögenswerte einzuziehen seien.

Am 5. März 2019 verstarb der gefallene Financier im Alter von 63 Jahren. Sämtliche Erben schlugen in der Folge die Erbschaft aus.

Behring hatte laut den Schlussfolgerungen des Bundesstrafgerichts im Urteil von 2016 ein Anlagesystem auf die Beine gestellt, bei dem ein Grossteil des Vermögens der Anleger nicht investiert, sondern nach einem Schneeballprinzip zur Zinszahlung oder Rückzahlung an andere Kunden verwendet wurde.

Zwischen 1994 und 2004 investierten rund 2000 Menschen in das Behring-Anlagesystem, das dank eines Computerprogramms überdurchschnittliche Renditen bei geringem Risiko versprach. 800 Millionen Franken gingen verloren. Dieter Behring wurde wegen seiner Taten zwischen 2001 und 2004 verurteilt, die Taten in den Vorjahren waren verjährt.

(AWP)