Das Bundesgesetz über die Produktesicherheit ist seit 2010 in Kraft und nach Auffassung des Bundesrats stark revisionsbedürftig. Seither habe sich, angetrieben durch den stark angewachsenen Onlinehandel im grenzüberschreitenden Warenverkehr unter anderem mit risikobehafteten Billigprodukten vieles verändert.

Ziel der Revision ist es, neue Vorschriften für den Onlinehandel einzuführen. Es gehe darum, ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie in der EU zu gewährleisten und den erleichterten Zugang zum Binnenmarkt der EU zu ermöglichen. Der Bundesrat will unter anderem festlegen können, dass ein Produkt nur in Verkehr gebracht werden darf, wenn eine verantwortliche Person mit Sitz in der Schweiz vorhanden ist.

«Planwirtschaftlicher Übergriff»

Die SVP sieht im vorliegenden Gesetzesentwurf einen «planwirtschaftlichen und tiefgreifenden Übergriff auf die Schweizer Wirtschaft». Insbesondere stört sich die Partei am «blinden, autonomen Nachvollzug europäischer Überwachungsvorschriften».

Für die FDP sind im Gesetzesentwurf Fragen zur praktischen Umsetzung nicht genügend geklärt. So bemängelt die Partei unter anderem das Fehlen von Angaben zu den finanziellen und personellen Auswirkungen der Vorlage. Eine solche müsse mit «möglichst wenig Bürokratie» umsetzbar sein". In der vorliegenden Form lehnt die Partei den Gesetzesentwurf also ab.

Produktesicherheit als zentrales Anliegen

Die Mitte reagiert wie viele Kantone zustimmend auf den Gesetzesentwurf. Die Sicherheit von Produkten sei für Konsumentinnen und Konsumenten ebenso zentral wie verlässliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft, schreibt die Partei. Entscheidend sei aber, dass die Bestimmungen zur Produktesicherheit und Marktüberwachung so schlank wie möglich und nur wo nötig aufgenommen würden.

Positiv äussert sich auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund. Er begrüsst die Anpassung des Schweizer Schutzniveaus an die EU, was den Vollzug gegenüber ausländischen Online-Händlern deutlich verbessere.

Differenziert fällt die Vernehmlassungsantwort der Stiftung für Konsumentenschutz aus. Im Grundsatz befürwortet sie die Ziele der Teilrevision, die Produktsicherheit im Online-Handel, die Marktüberwachung sowie die nationale und internationale Zusammenarbeit zu stärken.

Kritisiert wird aber die geplante Aufsichtsabgabe auf Produkte im Online-Handel. Diese würde es dem Bundesrat erlauben, bei Bestellungen aus dem Ausland eine Gebühr von bis zu fünf Franken pro Produkt zu erheben. Der grenzüberschreitende Online-Handel würde damit stark verteuert.

Der Verband Swiss Retail Federation fordert derweil strengere Pflichten für ausländische Online-Plattformen, wie der Dachverband des Detailhandels am Montag mitteilte. Bei schweren Verstössen müsse es möglich sein, den Zugang zu einem ganzen Online-Marktplatz für den Schweizer Markt zu sperren.

mk/

(AWP)