Von der Hamburger Staatsanwaltschaft hiess es nur, es stünden in dem Verfahren «noch umfangreiche Ermittlungen aus, deren Durchführung noch eine erhebliche Zeit in Anspruch nehmen wird». Die Akte umfasse 14 Umzugskartons und 600 Millionen Dateien. Die Sichtung und Auswertung des Materials dauere an.

Worum es bei Cum-Ex geht

Bei dem Steuerbetrug verschoben Finanzakteure in einem verschachtelten System Aktien mit («cum») und ohne («ex») Dividendenanspruch hin und her, um gar nicht gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. Die Hochphase dieses Systems war in den Jahren 2006 bis 2011, Schätzungen zufolge verloren der Fiskus und damit die Allgemeinheit einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag.

Zunächst argumentierten Beteiligte, sie hätten nur eine Gesetzeslücke genutzt - der Gesetzgeber sei gewissermassen selbst schuld, dass er ein lückenhaftes Gesetz geschrieben habe. Diese Argumentation ist im Rückblick falsch, es gab nie eine Gesetzeslücke: 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass es nicht bloss moralisch fragwürdige Abzocke in einer rechtlichen Grauzone war, sondern eine Straftat.

Schauplatz Hamburg

Vor allem die Kölner Staatsanwaltschaft tat sich bei der Ermittlung von Cum-Ex-Fällen hervor. In ihrer Zuständigkeit liegt das bei Cum-Ex-Geschäften tangierte Bundeszentralamt für Steuern im benachbarten Bonn, auch deshalb landeten viele Fälle bei der Kölner Staatsanwaltschaft.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hätte allerdings schon vor Jahren ebenfalls tätig werden können - dass sie es nicht tat, stiess manchen Kritikern sauer auf. Hamburg ist ein Schauplatz für diese Art der kriminellen Machenschaften, Institute wie die Warburg-Bank waren beteiligt.

Dass auch die HSH Nordbank ihre Hände im Spiel hatte, ist seit spätestens 2014 bekannt: Damals veranlasste die Bank Steuerrückzahlungen von rund 126 Millionen Euro, um Steuerschäden durch Cum-Ex-Geschäfte auszugleichen. Später wurde die Kölner Staatsanwaltschaft tätig, 2021 liess die Behörde aus NRW Räume der früheren HSH Nordbank in Hamburg durchsuchen.

Inzwischen geht es bei der Aufarbeitung des grössten Steuerbetrugs der Bundesrepublik nicht nur um Cum-Ex, sondern auch um artverwandte Cum-Cum-Geschäfte. Bei dem nun von der Hamburger Staatsanwaltschaft übernommenen Ermittlungsverfahren geht es den Angaben zufolge auch um «Cum/Cum-Gestaltungen»./wdw/DP/nas

(AWP)