Der Gegenvorschlag wurde mit 37'399 zu 29'235 Stimmen abgelehnt, wie die Landeskanzlei mitteilte. Der Nein-Anteil betrug 56,1 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei 37,9 Prozent.
Somit können Baselbieter Gemeinden bei Ein-, Um- und Aufzonungen künftig keine Abgabe von bis zu dreissig Prozent auf den Mehrwert eines Grundstücks erheben. Der Freibetrag wäre gemäss Gegenvorschlag bei 30'000 Franken gelegen.
Die ebenfalls abgelehnte Initiative des Baselbieter Hauseigentümerverbands forderte eine Abgabe von zwanzig Prozent bei Einzonungen und maximal dreissig Prozent bei Umzonungen. Eine Regelung für Aufzonungen fehlte darin. Sie wurde mit 46'048 zu 21'420 Stimmen abgelehnt. Der Anteil Nein-Stimmen betrug 68,3 Prozent.
Eine Gesetzesänderung wäre notwendig, weil das Bundesgericht in einem Urteil zwei Aspekte des geltenden Rechts im Baselbiet kassiert hatte. Die oberste Instanz hatte es für rechtswidrig befunden, dass der Kanton nur bei Einzonungen Abgaben vorsehe und dass der Freibetrag mit 50'000 Franken zu hoch sei.
Sowohl die Regierung als auch der Landrat hatten sich für den nun abgelehnten Gegenvorschlag und gegen die Initiative ausgesprochen.
(AWP)
