Bereits im Mai hatte das Gericht die Kommissionserlaubnis für staatliche Corona-Hilfen für die Lufthansa für unzulässig erklärt. Diese geht allerdings noch vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das Urteil vor, weswegen der Fall noch nicht endgültig geklärt ist. Wenn es bei den Entscheidungen bleibt, müssten die Staaten die Staatshilfe zurückfordern.
Geklagt gegen die Kommissionsentscheidung zugunsten von Air France und Air France-KLM hatten die Fluggesellschaften Ryanair und ihr Tochterunternehmen Malta Air. Sie argumentierten, die von den Wettbewerbshütern der Behörde genehmigten Massnahmen seien nicht mit EU-Recht vereinbar.
Bei der Genehmigung der EU-Kommission ging es nach Angaben des Gerichts um eine staatliche Garantie für ein Darlehen in Höhe von vier Milliarden Euro für Air France sowie um ein Gesellschafterdarlehen an die Fluggesellschaft über einen Höchstbetrag von drei Milliarden Euro. Ausserdem hatte Frankreich demnach eine Einzelbeihilfe in Form einer Rekapitalisierung von Air France und der Holding Air France-KLM in Höhe von insgesamt vier Milliarden Euro angemeldet.
Das Gericht kritisierte nun konkret, die Kommission habe die Begünstigten der staatlichen Beihilfen unzutreffend bestimmt, weil sie in dem ersten Fall lediglich Air France und nicht die Holding Air France-KLM zu den Begünstigten zählte. Im zweiten Fall fehlte dem Gericht als Begünstiger die Tochter KLM.
Das Urteil des Gerichts kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden. In dem Fall der Lufthansa hatte es unter anderem erklärt, die Wettbewerbshüter hätten genauer prüfen müssen, ob die Lufthansa noch eigene Sicherheiten hatte, um sich selbst Kredite zu verschaffen. Ausserdem sei die Marktstellung der Lufthansa an einzelnen Flughäfen nicht ausreichend überprüft worden./aha/DP/mis
(AWP)