Johnson & Johnson hatte bereits tags zuvor die Konditionen für den Vergleich mitgeteilt. Voraussetzung ist demnach, dass sich führende Klägerkanzleien auf Ebene des Landes und der Bundesstaaten der Einigung anschliessen. Mindestens 95 Prozent der verbleibenden Klagen wegen mutmasslich durch Talkum verursachten Eierstockkrebs müssen sich zudem am Vergleich beteiligen. Die vorgeschlagene Einigung stelle einen «effizienten Abschluss» der Klagewelle dar, hiess es vom Konzern.
Mit der Einigung könnte ein Rechtsstreit beendet werden, der das US-Unternehmen seit mehr als 15 Jahren belastet. Zuletzt war der Konzern mit rund 76.000 Klagen konfrontiert. Analysten hatten allerdings schon 2025 prognostiziert, dass diese Zahl auf mehr als 90.000 steigen könnte. Im Juni hatte Johnson & Johnson mitgeteilt, insgesamt 11 Milliarden Dollar für die Talkum-Rechtsstreitigkeiten zurückgestellt zu haben.
Kläger werfen dem Hersteller vor, dass sein Baby-Puder und andere Talkumprodukte mit Asbest verunreinigt gewesen seien und Krebs verursacht hätten. Johnson & Johnson wies die Vorwürfe stets zurück und erklärte mehrfach, dass Talkum keinen Krebs verursache und sich niemals Asbest im Baby-Puder befunden habe. Dennoch wurde der Verkauf des talkumbasierten Puders 2020 zunächst in den USA eingestellt und dann 2023 auch weltweit.
Der Konzern hatte mehrfach versucht, den Konflikt über ein Insolvenzverfahren beizulegen. Kritiker warfen Johnson & Johnson seit Langem vor, als eines der profitabelsten Unternehmen der Welt Insolvenzregelungen auszunutzen, die eigentlich zahlungsunfähigen Unternehmen vorbehalten sind, um sich vor den Klagen zu schützen.
Erst im Oktober hatte eine Jury im US-Bundesstaat Kalifornien Johnson & Johnson zur Zahlung von 966 Millionen Dollar an die Familie einer verstorbenen Frau verurteilt. Sie hatte ihre Krebserkrankung auf die lebenslange Verwendung des Baby-Puders des Unternehmens zurückgeführt. Es handelte sich um das bislang höchste Einzelurteil zugunsten einer einzelnen Klägerin in diesem Rechtsstreit.
«Obwohl wir überzeugt sind, dass sich das Unternehmen bei einer Fortsetzung der Verfahren letztlich durchgesetzt hätte - wie bereits in der überwiegenden Mehrzahl der bislang verhandelten Fälle -, ermöglicht uns diese Einigung, das Thema hinter uns zu lassen und uns auf unsere Mission zu konzentrieren, Medikamente und Medizintechnik zu entwickeln, die Leben retten», erklärte Erik Haas, Vizepräsident für Rechtsstreitigkeiten bei Johnson & Johnson, in einer Stellungnahme./tav/err/jha/he
(AWP)
