Das Gericht begründet die Freilassung mit dem Therapiefortschritt, den der Mann gemacht hat. Das Risiko, dass er wieder jemandem etwas antut, ist demnach gering. Das Gericht ordnete zugleich eine enge Nachbetreuung an, wie es am Freitag mitteilte.

Das Jugendgericht Baden verurteilte den Mann 2013 wegen Mordes zur Höchststrafe im Jugendrecht. Er wurde zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren und zu einer geschlossenen Unterbringung verurteilt.

Weil die jugendstrafrechtlichen Massnahmen jedoch bis zum Erreichen des 22. Altersjahres befristet sind, wurde der Mann im Frühling 2015 auf Antrag der Jugendanwaltschaft fürsorgerisch untergebracht.

(SDA)