Die Landesregierung hat diesen Entscheid am Mittwoch gefällt, wie sie mitteilte. 4500 Personen aus Drittstaaten können damit eine Aufenthaltsbewilligung B erhalten, 4000 eine Kurzaufenthaltsbewilligung L.

Der Bundesrat begründete seinen Entscheid mit der Planungssicherheit für Unternehmen und den Bedarf an Fachleuten. Unverändert bleibt auch das Sonderkontingent für Erwerbstätige aus Grossbritannien. Hier liegt die Höchstzahl bei 3500 Bewilligungen, davon 2100 B-Bewilligungen und 1400 L-Bewilligungen.

Hintergrund ist der Austritt Grossbritanniens aus der EU. Für Britinnen und Briten gilt seit Anfang 2021 die Personenfreizügigkeit nicht mehr. Das separate Kontingent für Grossbritannien wird laut Mitteilung ein weiteres Jahr fortgeführt.

Die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringende aus EU/Efta-Staaten, die während über 90 respektive 120 Tagen pro Jahr in der Schweiz arbeiten, bleiben ebenfalls unverändert.

Laut Mitteilung wurde das Kontingent für Drittstaatenangehörige per Ende 2024 zu 74 Prozent ausgeschöpft und jenes für Erwerbstätige aus Grossbritannien zu 21 Prozent. Bis im September 2025 wurden die Kontingente für Drittstaatenangehörige zu rund 52 Prozent ausgeschöpft und jene für Grossbritannien zu 17 Prozent.

(AWP)