Zu den häufigsten Problemen zählten demnach Verstösse gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Finanzierung nicht förderfähiger Projekte oder Ausgaben.
Im Vorjahr hatte die Quote mit 3,6 Prozent etwas niedriger gelegen. 2023 bezifferten die EU-Prüfer sie mit 5,6 Prozent auf dem höchsten Stand seit Jahren. Ab einer Schwelle von zwei Prozent gelten vorschriftswidrige Ausgaben als «wesentlich».
Prüfer sehen auch Folgen für künftigen EU-Etat
Die Prüfer nahmen besonders vorschriftswidrige Auszahlungen aus dem rund 650 Milliarden Euro umfassenden Corona-Aufbaufonds in den Blick. Um die Hilfen zu erhalten, müssen Mitgliedsländer einen Plan mit konkreten Investitions- und Reformvorhaben vorlegen. Die Gelder sollen erst dann gezahlt werden, wenn zugesagte Etappenziele bei der Umsetzung geplanter Reformen und Investitionen erreicht wurden.
Von 37 Zahlungen aus diesem Topf an die EU-Länder 2025 entsprachen 9 den Prüfern zufolge nicht den geltenden Vorschriften und Bedingungen. So seien etwa Vergabevorschriften verletzt worden und Mittel geflossen, bevor entsprechende Ziele erreicht waren.
Das sei mit Blick auf die derzeitigen Haushaltsverhandlungen interessant, so der Rechnungshof: Derzeit wird in Brüssel über den neuen langfristigen EU-Etat für 2028 bis 2034 gerungen. Ähnlich wie beim Corona-Aufbaufonds sieht auch der Kommissionsvorschlag für das billionenschwere Budget vor, Gelder stärker an Reformen, konkrete Ziele und erreichte Meilensteine zu koppeln.
Ziele würden im Nachhinein frisiert
Ausserdem seien Fälle entdeckt worden, in denen die vorab festgelegten Ziele einfach übergangen worden waren. «Im Grunde werden die Ambitionen in den Plänen heruntergeschraubt, um im Wesentlichen sicherzustellen, dass das Geld ausgezahlt werden kann», mahnte der Präsident des EuRH, Tony Murphy.
So sei in Luxemburg eine Telemedizinanwendung, die eigentlich für alle Einwohner geplant war, nur für einen kleinen Personenkreis entwickelt worden. Diese Änderung habe der Rat einfach genehmigt. «Das Ziel wurde also nachträglich nach unten korrigiert, um es zu erreichen», monierte das deutsche Mitglied des Rechnungshofes, Daniel Caspary.
Kein Beweis für Trickserei
Allerdings ist die geschätzte Fehlerquote laut Rechnungshof «kein Mass für Betrug, Ineffizienz oder Verschwendung». Sie sei eine Schätzung der Beträge, die nicht im Einklang mit den EU-Bestimmungen und nationalen Vorschriften verwendet worden seien.
Prüfer warnen vor hoher Schuldenlast
Der Rechnungshof warnte ferner vor den Folgen der zunehmenden Verschuldung der EU, die bis 2027 auf bis zu einer Billion Euro steigen könnten - rund zehnmal so viel wie vor Start des Corona-Aufbaufonds 2020.
Künftig fliesse fast jeder zehnte Euro des europäischen Haushalts in die Tilgung von Schulden, sagte Caspary. Mittelfristig rechne er mit einer deutlichen Erhöhung der nationalen Beiträge, «insbesondere auch für Deutschland als grössten Nettozahler»./lfö/DP/mis
(AWP)
