Die Vorlage wurde mit 128 zu 65 Stimmen angenommen. Sie geht nun in den Ständerat.

Erwerbstätige Personen mit Schutzstatus S sollen künftig Anspruch auf einen Kantonswechsel haben, wenn sie sozialhilfeunabhängig sind und das Arbeitsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht oder ein Verbleib im Wohnkanton aufgrund des Arbeitsweges oder der Arbeitszeiten nicht zumutbar ist.

Ebenfalls soll die Zulassung für in der Schweiz ausgebildete Personen erleichtert werden. Dies betrifft Drittstaatsangehörige, die in der Schweiz eine höhere Berufsbildung oder ein Postdoktorat im Rahmen eines Arbeitsvertrages abgeschlossen haben und deren Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist.

(AWP)