Ob das Referendum gegen die kürzlich vom Parlament verabschiedete Vorlage zustande kommt, entscheidet die Bundeskanzlei nach der Auszählung der Unterschriften. Dies dürfte angesichts der hohen Zahl eingereichter Unterschriften eine Formsache sein. Eine Abstimmung fände wohl Ende Februar oder Anfang Juni 2027 statt.
Allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) regeln neben Löhnen unter anderem auch Ferien, Arbeitsbedingungen oder Lohnfortzahlungen bei Krankheit. Gegenwärtig können GAV allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn sie Gesetzen von Bund und Kantonen nicht widersprechen.
Künftig sollen von den Sozialpartnern ausgehandelte Mindestlöhne in allgemeinverbindlichen GAV kantonale Mindestlöhne übersteuern können. Im Sommer stimmten sowohl der Nationalrat mit 115 zu 78 Stimmen bei 6 Enthaltungen als auch der Ständerat mit 23 zu 16 Stimmen bei 5 Enthaltungen für entsprechende Gesetzesänderungen.
Die Nein-Stimmen kamen von Vertreterinnen und Vertretern von SP, Grünen und Mitte-Partei. Die beiden grossen Gewerkschaftsdachverbände SGB und Travailsuisse, die SP und die Grünen sammelten in den vergangenen drei Monaten Unterschriften gegen die Vorlage.
Vor allem Frauen betroffen
Das gegnerische Lager spricht von einem «Angriff auf alle Beschäftigten mit tiefen Löhnen». In Kantonen und Städten mit bereits beschlossenen, aber noch nicht eingeführten Mindestlöhnen könnten Zehntausende nicht davon profitieren. Das träfe vor allem Arbeitnehmende im Gastgewerbe, in der Reinigung, in Coiffeursalons, im Personalverleih, in Bäckereien und Metzgereien.
In vielen Fällen wären Frauen die Geschädigten, sagte Unia-Präsidentin Vania Alleva am Mittwoch bei der Übergabe der Unterschriften in Bern. «Zwei Drittel der Menschen, die von Mindestlöhnen profitieren, sind Frauen. Wer Mindestlöhne schwächt, schwächt auch die Gleichstellung.»
Mindestlöhne seien als Massnahme gegen Armut zu verstehen, sagte Alleva weiter. Sie verhinderten, dass Steuerzahlende die Arbeitgebenden, die zu tiefe Löhne zahlten, indirekt über die Sozialhilfe subventionieren.
«Putsch gegen die direkte Demokratie»
Auch staatspolitisch sei die Reform fragwürdig, so die Gegnerinnen und Gegner. Es würden kantonale und kommunale Volksabstimmungen ausgehebelt. «Die Mehrheit des Parlaments hat die demokratischen Entscheide in den Kantonen und Gemeinden nicht verdaut», sagte die Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Badran. Das Gesetz sei «ein Putsch gegen die direkte Demokratie».
Kantonale Mindestlöhne existieren heute in Genf, Neuenburg, Basel-Stadt, im Jura und im Tessin. Die letzten drei Kantone wären von der Vorlage allerdings nicht betroffen, weil dort bereits ein Vorbehalt für allgemeinverbindliche GAV gilt. Doch in Zukunft sollen diese nicht mehr an die Teuerung angepasst werden, wie das Referendumskomitee weiter kritisiert.
An den übrigen Orten dürften kantonale oder kommunale Mindestlöhne für GAV-Beschäftigte niemals eingeführt werden. Das sei ein Hohn, so die Linke. Der Druck auf alle Löhne steige, wenn Mindestlöhne geschwächt würden. Unternehmen mit fairen Löhnen gerieten durch Betriebe mit Dumpinglöhnen unter Druck.
Ja-Lager hält dagegen
Der Abstimmungskampf ist damit lanciert. Auch die Befürwortenden, die sich in einer Allianz «für eine starke Sozialpartnerschaft» zusammengetan haben, meldeten sich am Mittwoch zu Wort. «Was Arbeitnehmende und Arbeitgeber gemeinsam aushandeln, soll verbindlich gelten», hiess es in einer Mitteilung.
Mit dem Vorrang für Gesamtarbeitsverträge werde kein einziger Lohn gesenkt. Dafür schütze das neue Gesetz Gesamtarbeitsverträge, die viel mehr als Löhne enthielten. Diesen «bewährten Schweizer Weg» gelte es mit Nachdruck zu verteidigen.
Der Bundesrat wird im Abstimmungskampf die Mehrheitsmeinung des Parlaments vertreten. Während der Debatte hatte die Landesregierung die Vorlage noch bekämpft. Sie stehe in Konflikt mit der in der Verfassung verankerten Kompetenz der Kantone, Mindestlöhne festzusetzen, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin.
(AWP)
