Die Richter störten sich daran, dass die Konsumenten nicht exakt erfahren haben, wann das aus Biomasse recycelte Bio-Kerosin eingesetzt wurde. (Az. OLG Köln 6 U 68/25). Tatsächlich ist es so, dass der Treibstoff erst nach der Zahlung in das Gesamtsystem eingespeist wird. Es ist rund dreimal teurer als herkömmliches Kerosin. Die Lufthansa hat die Aussage aus dem Jahr 2024 nach Angaben eines Sprechers schon vor dem Urteil von der Website gestrichen und verspricht den Kunden nun einen Einsatz des extra bezahlten SAF innerhalb von sechs Monaten.
DUH-Klage reichte weiter
Gescheitert ist der private Verein Umwelthilfe hingegen mit Vorwürfen, dass Lufthansa nicht umfassend genug über sämtliche Klimaschäden informiere, die mit dem Fliegen verbunden sind. Dazu fehlten Angaben zu CO2-Emissionen bei Lieferanten ebenso wie zu anderen klimaschädlichen Wirkungen etwa durch Kondensstreifen oder Stickoxide.
Das Unternehmen begrüsste diesen Teil der Entscheidung. Das aktive Engagement der Fluggäste sei eine tragende Säule der Nachhaltigkeitsstrategie der Lufthansa. Dazu kommuniziere man faktenbasiert und entwickele die Kundenansprache kontinuierlich weiter, erklärte ein Sprecher. Dankenswerterweise habe das OLG festgehalten, dass die Aufklärungspflichten nicht überdehnt werden dürften./ceb/DP/jha
(AWP)
