Das Bundesgericht wies eine Beschwerde eines Unternehmens gegen die Rechtsprechung des Luzerner Kantonsgerichts ab, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Das Urteil liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.

Demnach bleibt bestehen, was bisher im Kanton Luzern galt: Bei ab dem 21. April 2021 ausbezahlten Härtefallgeldern besteht Anspruch auf eine allfällige Gewinnbeteiligung. Dies gilt auch für Firmen mit einem Jahresumsatz von weniger als fünf Millionen Franken.

Rund 400 Unternehmen haben die Rückforderungen des Kantons bereits bezahlt, wie die Staatskanzlei mitteilte. Zu rund 210 Rückforderungsverfügungen seien Einsprachen eingegangen. Diese wurden bis zum nun gefällten Bundesgerichtsurteil pendent gehalten. Jetzt sollen die Fälle «zügig abgeschlossen werden», hiess es weiter.

(AWP)