Für Hausangestellte steigt im Januar der Mindestlohn in der Schweiz um zwei Prozent. Zudem wird der für sie gültige Normalarbeitsvertrag um drei Jahre bis Ende 2028 verlängert. Das hat der Bundesrat beschlossen.
Wie er am Freitag mitteilte, handeln die Sozialpartner die Löhne in ihrer Branche üblicherweise selbst aus. Im Fall der Hausangestellten sei aber festgestellt worden, dass sechs Prozent der kontrollierten Arbeitgeber in den Jahren 2023 und 2024 gegen zwingende Bestimmungen des Normalarbeitsvertrags verstossen hätten.
Deshalb habe die tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr im Juli dieses Jahres beschlossen, dem Bundesrat eine erneute Verlängerung dieses Vertrags und auch eine Anpassung der Mindestlöhne zu beantragen.
Die flankierenden Massnahmen sehen laut Bundesratsmitteilung vor, dass der Staat unter zwei Voraussetzungen zum Instrument des Normalarbeitsvertrags-Mindestlohnes greifen darf: Wenn in einem Beruf oder in einer Branche wiederholte missbräuchliche Lohnunterbietungen festgestellt werden und wenn keine sozialpartnerschaftliche Lösung möglich ist.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass in diesem Fall die Voraussetzungen für seinen Entscheid gegeben sind. Im Vernehmlassungsverfahren unter den Kantonen und den Verbänden habe die Verlängerung des Normalarbeitsvertrags Hauswirtschaft und die Anpassung der Mindestlöhne mehrheitlich Zustimmung gefunden.
(AWP)
