Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent Vorsorgeguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden müssen. Entscheidend für seine Höhe ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

Die BVG-Kommission will mit ihrer Empfehlung den gestiegenen Zinsen und der Teuerung Rechnung tragen, wie sie am Montag mitteilte Sie hatte Sätze von 0,5 bis zu 2,0 Prozent diskutiert und sich schliesslich für 1,25 Prozent entschieden.

Sie begründet den Entscheid mit der schwierigen Entwicklung der Finanzmärkte. Auch könne nicht die ganze Rendite einer Pensionskasse für die Mindestverzinsung verwendet werden. Kassen seien etwa verpflichtet, Wertschwankungsreserven zu bilden und nötige Rückstellungen vorzunehmen.

(AWP)