Wie schon der biometrische Schweizer Pass wird die neue biometrische Identitätskarte mit einem Chip ausgestattet sein, wie die Landesregierung mitteilte. Darauf sind wie beim biometrischen Pass ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Verordnungsänderung selbst tritt am 1. November in Kraft.
Durch die Neuerung werde die neue Identitätskarte noch besser vor Missbrauch geschützt sein, schrieb der Bundesrat. Sie garantiere, dass Schweizerinnen und Schweizer auch in Zukunft in der Europäischen Union frei reisen könnten. Denn die Mitgliedstaaten der EU stellen schon seit 2021 aus Sicherheitsgründen nur noch biometrische Identitätskarten aus.
Künftig zwei Optionen
Wer bereits eine noch gültige nicht biometrische Identitätskarte hat, kann damit den Angaben zufolge allerdings noch bis zum Ablaufdatum frei in der EU reisen. Personen, die ihre Identitätskarte erneuern lassen müssen oder die zum ersten Mal eine bestellen, empfiehlt der Bund die biometrische Identitätskarte, sofern sie in der EU reisen.
Wer die Karte ausschliesslich in der Schweiz als Ausweis braucht, kann sich hingegen nach wie vor für eine nicht biometrische Identitätskarte entscheiden. Diese sei ausreichend, so der Bundesrat.
Die neue, biometrische ID wird laut Communiqué ausschliesslich bei den zuständigen kantonalen Stellen und bei Schweizer Vertretungen im Ausland erhältlich sein. Identitätskarten ohne Chip wird es hingegen wie bisher in einigen Kantonen auch bei den Gemeinden geben.
Nicht zu verwechseln sind die neue ID mit Chip mit dem neuen elektronischen Identitätsnachweis, der sogenannten E-ID, wie der Bundesrat hervorhob. Letztere ist kein Reisedokument. Vielmehr dient sie dazu, sich in der digitalen Welt auszuweisen.
(AWP)
