Die völlige Normalität ist allerdings noch weit entfernt. Nach wie vor gelten die Verhaltensregeln im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie. Ausserhalb der eigenen vier Wände ist der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.

Der Zugang zu den Detailhandelsgeschäften ist und bleibt limitiert, denn in Läden darf sich nur eine Person pro zehn Quadratmeter aufhalten. An den Eingängen stehen Desinfektionsmittel. Mancherorts erhalten Personal und Kunden auf Wunsch Schutzmasken.

Die Branchen steigen mit je eigenen Schutzkonzepten in die Lockerung der Massnahmen ein. In den Modegeschäften werden die Kleider nicht desinfiziert, denn sie gelten nicht als ansteckend. Das ist auch bei Büchern im Handel und in Bibliotheken der Fall.

Im Restaurant sind nur vier Personen oder eine Familie pro Tisch erlaubt. Zwischen den Tischen muss der Mindestabstand eingehalten sein oder eine Trennwand stehen. Dass man beim Besuch seine Kontaktdaten angibt, ist gemäss dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger freiwillig.

Das Personal muss nach jedem Gast putzen und desinfizieren. Zeitungen und Zeitschriften gibt es nicht, weil sie durch viele Hände gehen. Ist der Mindestabstand nicht einzuhalten, empfiehlt der Verband dem Personal Hygienemasken.

Im öffentlichen Verkehr fordern SBB und Postauto als Systemführer die Passagiere zum Tragen von Schutzmasken auf, wenn sich der Mindestabstand nicht einhalten lässt. An den Bahnhöfen stehen Desinfektionsstationen. Grundsätzlich gilt: Reisen nur wenn nötig, Stosszeiten vermeiden, Abstandsregeln einhalten. Pendlerinnen und Pendler sollten wann immer möglich auf weniger frequentierte Kurse ausweichen. Bezahl-Toiletten in den Bahnhöfen sind vorläufig gratis.

Bei der Öffnung der obligatorischen Schulen herrscht föderalistischer Wildwuchs. Dabei ist die Zurückhaltung in der stärker von der Pandemie betroffenen Westschweiz ausgeprägter als in der Deutschschweiz. Die meisten Westschweizer Kantone beginnen mit Halbklassen.

Auch grosse Deutschschweizer Kantone wie Bern und Zürich setzen auf dieses System. Im Tessin geschieht die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts unter strengen Schutzmassnahmen. Die Kantone in der Zentralschweiz, die Ostschweizer und die Nordwestschweizer Kantone legen hingegen gleich mit Vollklassen los. Alle Kantone haben Schutzkonzepte.

In den Museen gibt es eine Einbahn-Besucherführung und es gilt das gleiche Flächenprinzip wie in den Geschäften. Die Bibliotheken sind ebenfalls nur unter Einhaltung der sozialen Minimaldistanz zu besuchen. Zeitungen und Zeitschriften liegen wie in den Restaurants nicht auf.

(SDA)