«Sie sorgen dafür, dass alle Reisewilligen sicher ihre Ferien antreten können», teilte der Schweizer Reise-Verband (SRV) am Freitag in einem Schreiben mit. «Alle Reisepakete von FTI bis und mit Abreise am 4. Juli 2024 können kostenlos annulliert werden.» Derzeit hätten die Reiseagenturen alle Hände voll zu tun, um die kurzfristigen FTI-Buchungen zu annullieren und entsprechende Alternativen zu offerieren und zu reservieren.

Jene Kunden, die sich bereits mit FTI an einem Ferienziel befinden würden, müssten damit rechnen, dass gewisse Leistungen ihrer Pauschalreise vor Ort nochmals bezahlt werden müssen, beispielsweise das Hotel, schrieb der SRV weiter. «Wurde die FTI-Reise über eine Schweizer Reiseagentur gebucht, so sollten die Reisenden unbedingt sämtliche Belege aufbewahren und sie nach Rückkehr der Reiseagentur übergeben. Sie wird dafür sorgen, dass der Kunde eine Rückerstattung für sämtliche entstandenen Zusatzkosten erhält.»

Garantiefonds der Reisebranche übernimmt Zahlungen an FTI Touristik

Der Garantiefonds der Schweizer Reisebranche hat seinerseits mitgeteilt, dass er den Kunden der konkursiten deutschen FTI entgegen kommt. Er übernimmt freiwillig Zahlungen von Endkunden an die Schweizer FTI-Tochter FTI Touristik AG, obwohl diese noch nicht in Konkurs ist.

Der Stiftungsrat des Garantiefonds habe diese Sonderregelung beschlossen, um die Zeit zwischen dem Konkurs der FTI Touristik GmbH in Deutschland am 3. Juni 2024 und einem allfälligen Konkurs der FTI Touristik AG in der Schweiz zu überbrücken. Er will damit die Kunden in «dieser schwierigen, anspruchsvollen und unübersichtlichen Zeit unterstützen».

Konkret übernimmt der Garantiefonds die vom Endkunden - direkt oder über einen Vermittler - getätigten Zahlungen an die FTI Touristik AG für Pauschalreise-Buchungen, die von FTI nach dem 3. Juni storniert wurden und nicht rechtzeitig vor dem Konkurs erstattet werden konnten. Dasselbe gilt für nicht durchgeführte Pauschalreisen ab dem Konkurs der FTI Touristik GmbH vom 3. Juni.

Ausserdem komme der Garantiefonds für Kosten des Aufenthalts oder der Rückreise auf, die Endkunden direkt vor Ort an der Destination für Pauschalreisen der FTI Touristik AG nach dem Konkurs der FTI Touristik GmbH am 3. Juni bezahlt haben. Diese Garantien gelten für alle Reisebüros und Kunden mit einer durch den Schweizer Reiseverband (SRV) anerkannten Kundengeldabsicherung, sofern die jeweiligen Forderungen berechtigt und nachweisbar sind.

Von der Pleite des drittgrössten europäischen Reisekonzerns FTI sind in der Schweiz rund 10'000 Kunden betroffen. Das schätzte der Präsident Schweizer des Reise-Verbands (SRV), Martin Wittwer, im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AWP.

Konkurrenz bietet Alternativferien

Um den sich in der Schwebe befindenden FTI-Kunden eine Alternative zu bieten, würden zahlreiche Reiseveranstalter flexible Angebote offerieren, schrieb das Tourismusportal «Travelnews»: Bei Tui könnten Pauschalreisen mit Charterflug ab sofort bis vier Tage vor Abreise gebührenfrei storniert werden. Das Angebot gelte für Deutschland, teilte Tui am Nachmittag mit. Bei Tui Suisse gelte bis zum 11. Juni für alle Kunden eine Aktion mit bis zu 300 Franken Rabatt auf Paketbuchungen.

Beim Anbieter Alltours könnten alle klassischen Pauschalreisen mit Abreise bis zum 15. Juli bis einschliesslich 15. Juni auf Option gebucht werden. Die Option könne bis vier Tage vor Abreise verlängert werden, schrieb «Travelnews»: «Somit wird in diesem Zeitraum keine Anzahlung fällig und die Buchung kann problemlos storniert werden.»

Dertour (mit der Marke Kuoni) und ITS würden für alle Neubuchungen vom 6. bis 17. Juni für die Reiseziele Ägypten, Griechenland, Kanaren, Mallorca, Türkei und Tunesien die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung bis drei Tage vor Reiseantritt anbieten, falls die ursprünglich gebuchte FTI-Reise stattfinden sollte. Somit müssten FTI-Kunden mit einer Neubuchung nicht warten, bis ihre ursprüngliche Reise storniert wurde, schrieb «Travelnews».

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(AWP)