Die grosse Kammer hiess die entsprechende Vorlage mit 187 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme und ohne Enthaltungen gut. Das Geschäft geht an den Ständerat.

Profitieren sollen laut dem Beschluss unter anderem die Ruder-WM in Luzern 2027, die in Zürich durchgeführten Spiele der Handball-EM der Männer 2028 in Spanien, Portugal und der Schweiz. Ein Beitrag ist zudem vorgesehen für die geplante Basketball-EM der Frauen in Genf 2029.

Für Organisation und Durchführung der sieben Anlässe sind maximal 5,24 Millionen Franken vorgesehen. Maximal 3 Millionen Franken stehen für sogenannte besondere Sportfördermassnahmen der Sportverbände zur Verfügung, also für Qualitätssteigerung und Nachwuchsförderung im Umfeld von Grossanlässen.

Die Vorlage sei insgesamt kostenneutral, sagte Bettina Balmer (FDP/ZH) namens der vorberatenden Kommission. Die finanziellen Mittel könnten innerhalb des Bundesamts für Sport kompensiert werden.

Die Durchführung von internationalen Sportanlässen wie Welt- und Europameisterschaften in der Schweiz eigne sich besonders, um Entwicklungen in der jeweiligen Sportart sowie in Wirtschaft und Gesellschaft anzustossen, begründete der Bundesrat seinen Antrag.

Die zuständige Nationalratskommission hatte sich in der Vorberatung ohne Gegenstimme für die Vorlage ausgesprochen. Voraussetzung für eine Förderung des Bundes ist, dass sich auch Kantone und Gemeinden beteiligen, wie verschiedene Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher erklärten.

In einem zweiten Bundesbeschluss sprach sich der Rat zudem dafür aus, die Verpflichtungsfrist für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung um zwei Jahre bis 2029 zu verlängern. Dieser Schritt verursacht keine Mehrkosten: Es geht um bereits bewilligte Projekte, bei denen es zu Verzögerungen in der Umsetzung kam. Auch mit diesem Punkt muss sich nun der Ständerat befassen.

(AWP)