Zum einen beschloss die grosse Kammer eine Änderung ihres Geschäftsreglements. Mit 108 zu 68 Stimmen ohne Enthaltungen votierte sie dafür, dass die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) neu eine ständige Subkommission für Europafragen erhält. das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung. Da es die Organisation des Nationalrats betrifft, muss sich der Ständerat dazu nicht äussern.

Befassen soll sich die Subkommission nach dem Willen der APK-N insbesondere mit Weiterentwicklungen des EU-Rechts, die auch die Schweiz betreffen - beispielsweise im Zusammenhang mit dem Schengen-Abkommen.

Angestossen hatte die Reglementsänderung die APK-N selbst mit einer parlamentarischen Initiative. Die Kommission war es auch, die danach die Vorlage erarbeitete. Die Neuerung stand ursprünglich im Zusammenhang mit den Plänen für ein institutionelles Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Die APK-N setzte die Arbeiten aber auch nach dem Abbruch der Verhandlungen fort.

Eine Minderheit war gegen die Subkommission und beantragte erfolglos Nichteintreten. Es brauche kein informelles Verbindungsbüro der Kommission zur EU, kritisierte Roger Köppel (SVP/ZH). Aussenpolitik sei Sache des Bundesrats. Zudem würde innerhalb der Aussenpolitischen Kommission eine Zweiklassengesellschaft entstehen, wenn einige Mitglieder über Insiderinformationen verfügten.

Mit 131 zu 45 Stimmen bei einer Enthaltung votierte der Nationalrat ausserdem dafür, dass der Bundesrat künftig das Parlament über Mitwirkungsmöglichkeiten der Schweiz bei EU-Kooperationsprogrammen informieren muss. Dabei geht es unter anderem um das Forschungsprogramm Horizon, aber etwa auch um die Filmförderung. Die APK-N hat dazu eine Änderung des Parlamentsgesetzes ausgearbeitet. Angestossen wurden die Arbeiten durch eine parlamentarische Initiative von Eric Nussbaumer (SP/BL).

Dieses Geschäft geht an den Ständerat.

(AWP)