Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) verabschiedete einstimmig eine parlamentarische Initiative. Sie dachte dabei an den amtierenden Bundesanwalt Stefan Blättler, wie Kommissionspräsidentin Barbara Steinemann (SVP/ZH) am Montag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage sagte.
Er habe nach dem Abgang seines Vorgängers Michael Lauber wieder Ruhe in die Bundesanwaltschaft gebracht, und er geniesse grosses Ansehen bei den Aufsichts- und Wahlgremien. Blättler hat Jahrgang 1959 und ist seit 2022 im Amt.
Heute gilt, dass der Bundesanwalt oder die Bundesanwältin am Ende des Jahres aus dem Amt ausscheidet, in dem er oder sie das 68. Altersjahr vollendet. Für Blättler wäre es Ende 2027 soweit. Mit der Verlängerung könnte er bis Ende 2029 bleiben, müsste dafür aber vom Parlament im Amt bestätigt werden.
«Sollte sich das Parlament für eine Erhöhung der Alterslimite entscheiden, stünde Blättler für diese begrenzte Zeit weiter zur Verfügung», schrieb die Medienstelle der Bundesanwaltschaft auf Anfrage. Blättler könnte damit die Kontinuität sicherstellen und mit der Weiterentwicklung der Bundesanwaltschaft dazu beitragen, dass die Behörde ein wichtiges Element der inneren Sicherheit bleibe.
Als nächstes entscheidet nun die Rechtskommission des Ständerats über die Initiative. Stimmt sie zu, kann eine Vorlage ausgearbeitet werden. Sagt sie Nein, ist das Anliegen vom Tisch, es sei denn, beide Räte stimmen zu.
Der frühere Bundesanwalt Lauber hatte 2020 nach Kritik an seiner Amtsführung und mutmasslichen Ungereimtheiten bei den Ermittlungen im Verfahrenskomplex rund um den Weltfussballverband (Fifa) seinen Rücktritt angeboten und daraufhin seine Kündigung eingereicht. Die Suche nach einer Nachfolge war langwierig.
Drei Mal wurde die Stelle ausgeschrieben. Indiskretionen machten in diesem Prozess die Runde. Um die Zahl der potenziellen Kandidierenden zu erhöhen, hob das Parlament die Alterslimite für die Bundesanwältin beziehungsweise den Bundesanwalt auf 68 Jahre an.
(AWP)
