Die Bundesregierung macht Russland für den versuchten Anschlag mit einer Sprengstoff-Drohne verantwortlich. Artikel 4 des Nato-Vertrags will sie aber nicht ziehen. Er sieht Beratungen der Verbündeten vor, wenn sich ein Nato-Staat für von aussen gefährdet erklärt.

Konkret heisst es in dem Artikel: «Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.»

Der Artikel wurde seit Gründung des Bündnisses 1949 nur neun Mal in Anspruch genommen, darunter allein dreimal seit dem von Russland begonnenen Angriffskrieg gegen die Ukraine - aber nie von Deutschland./mfi/DP/he

(AWP)