Von einer nun angestossenen «Transformation» der Armee sprach Verteidigungsminister Martin Pfister bei der Bekanntgabe der neuen Leitlinien für die Verteidigung im Juni. Hierbei handle es sich zwar nicht um eine Armeereform, aber dennoch solle «eine tiefgreifende Veränderung» in Gang gebracht werden.

Die durch die Landesregierung vor dem Hintergrund einer verschlechterten globalen Sicherheitslage am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickte Vorlage sieht dafür nun konkrete Anpassungen im Militärgesetz und in der Armeeorganisation vor. Diese sollen den «Schutz der Schweiz besser sicherstellen».

Führungsstruktur für alle Arten von Bedrohungen

Ein zentrales Element der Vorlage ist die neue Führungsstruktur. Damit setzt der Bundesrat seine im Juni verabschiedeten Leitlinien für die Verteidigung um. Die Armeeführung soll konsequent auf die Verteidigungsfähigkeit und die Aufgaben als Einsatzarmee ausgerichtet werden.

Neu unterstehen das Heer und die Luftwaffe dafür direkt dem Chef der Armee. Dieser verantwortet die militärstrategische Führung und die Entwicklung der Streitkräfte. Das Kommando Operationen ist für die Planung und Führung aller Einsätze zuständig. Ihm sind unter anderem die drei Einsatzdivisionen, die Spezialkräfte und der militärische Nachrichtendienst unterstellt.

Je nach Einsatzart sollen ihm Truppen aus anderen Kommandos zugewiesen werden. Diese Struktur soll den Übergang zwischen verschiedenen Einsatzarten ermöglichen - von subsidiären Einsätzen über die Abwehr von hybriden Aktionen bis zur Abwehr eines «umfassenden Angriffs».

Sämtliche Einsatzformen sollen so nach dem Willen des Bundesrates mit derselben Führungsstruktur bewältigt werden können. Die geplante Reorganisation der Armeeführung steht ganz im Zeichen der von Verteidigungsminister Pfister angekündigten Verwandlung der Schweizer Streitkräfte von einer Ausbildungs- in eine Einsatzarmee.

Ausbildung im Ausland für Milizangehörige

Für die Abdeckung aller Ausbildungsbedürfnisse von Armeeangehörigen fehlt in der Schweiz laut dem Bundesrat zudem die Infrastruktur. Dies aufgrund «räumlicher und sicherheitstechnischer Einschränkungen», wie die Landesregierung mitteilte.

Daher will sie eine gesetzliche Grundlage für obligatorische Ausbildungsdienste im Ausland schaffen. Das Obligatorium soll insbesondere auch für Milizangehörige gelten. Bisher galt dies nur für das Berufsmilitär.

Ein Aufgebot für einen Kurs im Ausland kann laut der bundesrätlichen Vorlage aber weiterhin mittels eines Dienstverschiebungsgesuchs umgangen werden - so wie bei ordentlichen Wiederholungskursen im Inland. Wer ein solches Gesuch rechtzeitig eingibt, soll nicht gegen seinen Willen einen Ausbildungsdienst im Ausland leisten müssen.

Zuletzt trainierten im April und Mai des vergangenen Jahres rund 1000 Armeeangehörige im österreichischen Allentsteig auf freiwilliger Basis. Der Waffenplatz nordwestlich von Wien ist rund zehnmal grösser als etwa die schweizerischen Gefechtsausbildungsplätze in Bure JU oder Walenstadt SG. Für 2027 hat die Armee eine weitere Übung mit rund 1000 Soldatinnen und Soldaten angekündigt - dieses Mal im deutschen Bundesland Sachsen-Anhalt.

Besserer Schutz vor Spionage

Weiter will der Bundesrat den Schutz der Armee vor Spionage und Sabotage verbessern: Die Militärpolizei soll beispielsweise «vorsorgliche und unaufschiebbare Massnahmen» treffen können, um bei Vorkommnissen mit unklarem Sachverhalt festzustellen, ob strafrechtlich relevante Sachverhalte vorliegen.

Dies würde beispielsweise die Anfang Juli bekannt gewordenen Drohnensichtungen über Schweizer Militäranlagen betreffen. Mit der Umsetzung der Vorlage könnten laut dem Bundesrat auch Beweismittel gesichert, Erstbefragungen durchgeführt und Voraussetzungen für den Entscheid über die Eröffnung eines Strafverfahrens durch die zuständige militärische oder zivile Untersuchungsbehörde geschaffen werden. Auch diene die Anpassung der Gewinnung von Erkenntnissen für die Gefahrenabwehr.

Schliesslich soll auch eine Gesetzesgrundlage für Pilotversuche zu neuen Ausbildungs- und Dienstleistungsmodellen geschaffen werden. Der Bundesrat soll damit die Möglichkeit erhalten, versuchsweise und für eine begrenzte Zeit von bestimmten Ausbildungsvorschriften im Militärgesetz abzuweichen. Auch das soll der Optimierung der Verteidigungsfähigkeit dienen. Details zu den jeweiligen Pilotversuchen sollen auf Verordnungsstufe geregelt werden.

(AWP)