Damit dürfen befristet vermietete Wohnungen wie Airbnb-Unterkünfte oder Business-Apartments nicht mehr dem vorgeschriebenen Mindestwohnanteil angerechnet werden, wenn sie regelmässig gewerblich für weniger als ein Jahr vermietet werden. Dies teilte der Stadtrat am Dienstag mit. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen solche Nutzungen melden.

Ausgenommen seien gelegentliche Vermietungen der eigenen Wohnung während Abwesenheiten, schreibt der Stadtrat. Er betont: «Im Fokus stehen dauerhaft kommerziell genutzte Wohnobjekte.»

Die Stadtregierung erwartet wegen des grossen öffentlichen Interesses an den Kurzzeitvermietungen zu Beginn zahlreiche Anzeigen. Deshalb schafft sie beim Amt für Baubewilligungen für drei Jahre fünf zusätzliche Vollzeitstellen.

(AWP)