Was plant der Bundesrat?

Die in die Vernehmlassung gegebene Vorlage mit Namen Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) soll einen Paradigmenwechsel bringen. Nicht die Landwirtschaft allein soll Verantwortung tragen für mehr Ernährungssicherheit sowie eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft, sondern es soll die ganze Wertschöpfungskette einbezogen werden, vom Feld bis auf den Tisch. Die AP30+ bedeute weder einen Bruch noch eine Revolution, sagte Landwirtschaftsminister Guy Parmelin. Sie sei die Weiterentwicklung des Bisherigen. Als Etappenziel für 2033 ist ein Selbstversorgungsgrad von mindestens 47 Prozent gegenüber 42 Prozent im Jahr 2024 aufgeführt.

Wie viel Geld sollen die Bauern erhalten?

Der Bundesrat will für 2030 bis 2033 für die Landwirtschaft 13,81 Milliarden Franken bereitstellen. Das sind laut Bundesrat insgesamt 123 Millionen Franken weniger als für die bis 2029 laufende Periode. Über den vierjährigen Zahlungsrahmen entscheidet das Parlament.

Ändern Voraussetzungen für Direktzahlungen?

Ja. Zum einen soll die Eintrittsschwelle für die Berechtigung zu Direktzahlungen per 2033 für Betriebe im Talgebiet von 0,2 auf 0,5 Standardarbeitskräfte erhöht werden. In den Berggebieten soll die Limite weiterhin bei 0,2 Standardarbeitskräften liegen. Bäuerinnen und Bauern sollen zum andern eine abgeschlossene Lehre aus dem Berufsfeld Landwirtschaft, die Bäuerinnen-Ausbildung oder eine höhere Ausbildung im Bereich Landwirtschaft absolviert haben, damit ihr Betrieb Anspruch auf Direktzahlungen hat. Der Bundesrat schlägt hier eine Übergangsfrist von drei Jahren vor. Im Berggebiet sollen Ausnahmen von dieser Anforderung möglich sein.

Was heisst mehr unternehmerische Freiheit?

In bestimmten Bereichen sollen Bauern und Bäuerinnen nicht anhand von Anweisungen arbeiten, um Direktzahlungen zu bekommen, sondern sich am Ergebnis messen lassen. Es soll sich lohnen, mit einer frei gewählten Arbeitsweise anhand von Indikatoren ein messbares Ergebnis zu erzielen, also beispielsweise eine grosse Artenvielfalt auf einer Wiese. Entsprechend der Qualität des Ergebnisses soll der Betrieb dann Zahlungen erhalten. Detaillierte Vorschriften sollen damit verschwinden. Für Bauern und Bäuerinnen bringe das mehr unternehmerische Freiheit, aber auch mehr Verantwortung, hiess es.

Was ist für bessere Preise geplant?

Bäuerinnen und Bauern sollen ihre Erzeugnisse besser vermarkten können. Mittel dafür sind Richtpreise und schlagkräftigere Selbsthilfemassnahmen von Branchen- und Produzentenorganisationen. Zudem will der Bundesrat die Marktbeobachtung stärken. Zulagen für verkäste Milch sowie Milch von Tieren ohne Silage-Fütterung will er erhöhen. Auch für den Anbau von Nahrungsmitteln soll es spezielle Zulagen geben.

Ist mehr Digitalisierung ein Thema?

Der Bundesrat schlägt die Schaffung einer Plattform namens agridata.ch vor, auf der Bauernbetriebe ihre Daten einmal erfassen und im Verkehr mit Behörden und Privaten verwenden können. Geregelt werden soll das im Gesetz über die Plattform für den Datenaustausch in der Land- und Ernährungswirtschaft. Die Plattform soll von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft betrieben und weiterentwickelt werden. Generell soll der administrative Aufwand für Bauernbetriebe kleiner werden.

Und der Klimawandel?

Für Anpassungen der Bauernbetriebe an den Klimawandel sind etwa ein besserer Schutz der Kulturen, ein schonender Umgang mit Ressourcen sowie die Förderung von bestäubenden Insekten und von nachhaltigen Technologien aufgeführt. Auch Beratungsangebote will der Bundesrat fördern, etwa zur Anpassung an den Klimawandel. Ausserdem plant er eine Ergänzung des Klimaschutz-Gesetzes: Dieses soll Richtwerte für die Senkung von Treibhausgas-Emissionen in der Landwirtschaft erhalten, so wie es sie für Verkehr, Industrie und Gebäude gibt. Zur Frage, ob Konsequenzen aus dem heissen Sommer 2026 eingeflossen seien, sagte Parmelin, Anpassungen oder Ausweitungen nach der Vernehmlassung seien nicht ausgeschlossen.

Was ist die Rolle des Detailhandels?

Was es zu kaufen gibt, beeinflusst die Produktion. Bund und Privatwirtschaft - namentlich der Detailhandel - sollen für mehr Nachhaltigkeit Zielvereinbarungen treffen können. Stichworte dazu sind beispielsweise robuste Pflanzensorten und Proteinquellen. In einer ersten Phase soll Selbstverantwortung gelten. Wird ein Ziel nicht erreicht, sollen Massnahmen ergriffen werden können. Geplant sind - an die Adresse der Konsumentinnen und Konsumenten - Kampagnen für regionale Produkte und für eine ausgewogene Ernährung. Die Menschen in der Schweiz sollen wissen, was sie kaufen.

Wie sieht der Fahrplan aus?

Die Vernehmlassung zur AP30+ dauert bis 8. Dezember. Ab 2028 soll das Parlament darüber beraten können. Ab dem 1. Januar 2030 sollen die Neuerungen in Kraft treten.

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(AWP)