Mit 115 zu 70 Stimmen bei sechs Enthaltungen erklärte sich die grosse Kammer mit einer Änderung einverstanden, die der Ständerat im Juni am Motionstext der Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit des Nationalrats SGK-N vorgenommen hatte.

Demnach soll sich die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes auf Personen mit längerfristigen Verträgen beschränken. Konkret profitieren Arbeitnehmende, die mindestens seit sechs Monaten in einem durchgehenden Arbeitsverhältnis in der Temporärbranche beschäftigt sind.

Der Nationalrat hatte ursprünglich den Schutz aller Temporärangestellten verbessern wollen. Dem Ständerat ging dies allerdings zu weit. Nachdem sich der Nationalrat der Version der kleinen Kammer angeschlossen hat, muss der Bundesrat nun einen Umsetzungsvorschlag machen.

Dafür, dass die Temporärbranche heute von Schlechtwetterentschädigungen explizit ausgenommen sei, gebe es sachlich keine überzeugenden Gründe, argumentierten die Befürworterinnen und Befürworter der Neuregelung. Diese betrifft namentlich die Baubranche.

Der Bundesrat war gegen die Kommissionsmotion. Er wandte ein, Zweck der Schlechtwetterentschädigung sei der längerfristige Erhalt von Arbeitsplätzen. Im Personalverleih seien die Arbeitsplätze in der Regel auf kürzere oder befristete Dauer ausgelegt. Die Sicherstellung von Nachfrage und Angebot betreffend Temporärangestellten sei Teil des Unternehmensrisikos von Personalverleihern.

Wenn in einem Einsatzbetrieb wetterbedingte Arbeitsausfälle einträten, könne der Verleiher die Temporärarbeitnehmenden zudem oft kurzfristig anderweitig einsetzen, hatte Wirtschaftsminister Guy Parmelin bereits in der Sommersession im Ständerat zu bedenken gegeben.

Im Nationalrat anerkannte Parmelin zwar, der Vorschlag des Ständerats gehe in die richtige Richtung. Trotzdem bestünden nach wie vor zu grosse Umsetzungsprobleme. Dies beispielsweise, was die Übermittlung von Informationen, die dem Geschäftsgeheimnis unterstünden, an die Arbeitslosenversicherung angehe.

Minderheit sieht Unklarheiten

Auch eine SVP-Minderheit der Sozialkommission des Nationalrats beantragte die Ablehnung der Motion. Die höhere Flexibilität in der Temporärbranche bringe auch Vorteile und so seien auch entsprechende Risiken zu tragen, argumentierte sie.

Es sei in der Kommission nicht einmal klar gewesen, ob mit der Frist von sechs Monaten die Zeit bei der Temporärfirma oder beim Einsatzbetrieb gemeint sei, monierte Diana Gutjahr (SVP/TG). Der Kompromiss löse das Abgrenzungsproblem nicht. Im Rat konnte sich diese Haltung allerdings nicht durchsetzen. Die Mehrheit war der Ansicht, die offenen Fragen könnten im Gesetzgebungsprozess beantwortet werden.

(AWP)