Vorstösse für die am Donnerstagnachmittag im Ständerat durchgeführte ausserordentliche Session «Asyl» eingereicht hatten Mitglieder der SVP. Der Nationalrat hatte in der ersten Woche der Herbstsession bereits über ähnliche und gleichlautende Vorstösse diskutiert.

In beiden Räten erfolgreich war eine Motion, die den Bundesrat zum Handeln zwingen will. Er soll eine eventuelle Regeländerung der EU zur Entschädigung von arbeitslosen Grenzgängern im gemischten Ausschuss zur Personenfreizügigkeit ablehnen müssen. Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin wies in der kleinen Kammer vergeblich darauf hin, dass die Änderung der EU-Verordnung noch nicht beschlossen und es daher «schlicht zu früh» sei, dies nun zu regeln.

Mit einem weiteren überwiesenen Vorstoss wird der Bundesrat beauftragt, Doppelbürgern das Bürgerrecht zu entziehen und sie auszuweisen, wenn sie wegen schwerster Verbrechen verurteilt worden sind. Auch die Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Organisation sowie deren Finanzierung oder Unterstützung soll zu einem Bürgerrechtsentzug führen.

Die heutige Rechtsgrundlage des Bürgerrechtsgesetzes für Ausbürgerungen sei «ein zahnloser Tiger», machte Werner Salzmann (SVP/BE) geltend. Auch hier war der Bundesrat auf verlorenem Posten, trotz Justizminister Beat Jans' Votum für die Verhältnismässigkeit: Der Entzug des Bürgerrechts sei ein schwerwiegender Eingriff, der das Prinzip der Verhältnismässigkeit verletze.

Noch nicht entschieden hat der Ständerat über die Praxis bei Asylgesuchen von Afghaninnen. Esther Friedli (SVP/SG) fordert, diese Praxis wieder zu ändern, sodass sich die Antragsstellerinnen nicht mehr grundsätzlich für den Erhalt von Asyl eignen, sondern nur noch für den Status als vorläufig Aufgenommene. Der Nationalrat stimmte dafür, im Ständerat befasst sich nun die zuständige Kommission damit.

(AWP)