Der Nationalrat hat einer entsprechenden Vorlage des Bundesrates am Mittwoch mit 128 zu 65 Stimmen zugestimmt. Sie geht nun in den Ständerat.

Erwerbstätige Personen mit Schutzstatus S sollen künftig Anspruch auf einen Kantonswechsel haben, wenn sie sozialhilfeunabhängig sind und das Arbeitsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht oder ein Verbleib im Wohnkanton aufgrund des Arbeitsweges oder der Arbeitszeiten nicht zumutbar ist.

Zudem müssen arbeitslose Personen mit Schutzstatus S neu bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung angemeldet werden. So werden für sie die gleichen Voraussetzungen geschaffen, wie sie für vorläufig aufgenommene Personen bereits gelten. Dadurch soll eine raschere Integration in den Arbeitsmarkt gefördert und die Sozialhilfeabhängigkeit vermindert werden.

«Unehrliche Politik»

Aus den Reihen der SVP wurde die Vorlage als «unehrliche Politik» bezeichnet. Der Schutzstatus S verwandle sich vom provisorischen Schutz zum Bleiberecht und sei nicht mehr rückkehrorientiert, sagte Pascal Schmid (SVP/TG). Sein Parteikollege Christoph Riner (AG) sprach von erleichterter Zuwanderung in die Schweiz und forderte eine Kompensation. Es gebe keinen Ansatz, wie auf anderem Weg die Zuwanderung zusätzlich kontrolliert werde.

Christian Wasserfallen (FDP/BE) begrüsste die grundsätzlichen Änderungen am Schutzstatus S, mahnte jedoch, dass dieser klar rückkehrorientiert bleiben solle. Daran dürfe auch die Arbeitsintegration nichts ändern.

Bundesrat Beat Jans erwähnte, dass diese Massnahmen heute bereits für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene gelten würden. «Der Kantonswechsel könnte helfen, dass der Ausstieg aus der Sozialhilfe gelingt», sagte Delphine Klopfenstein Broggini (Grüne/GE).

Erleichterter Zugang für Drittstaatsangehörige

Ebenfalls soll die Zulassung für in der Schweiz ausgebildete Personen erleichtert werden. Dies betrifft Drittstaatsangehörige, die in der Schweiz eine höhere Berufsbildung oder ein Postdoktorat im Rahmen eines Arbeitsvertrages abgeschlossen haben und deren Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist. Damit bezieht sich die Vorlage auf den gesamten Bereich der höheren Berufsbildung in der Schweiz und nicht bloss auf den akademischen Bereich.

Schmid kritisierte, dass diese Regelung zu noch mehr Verdrängung auf dem Arbeitsmarkt und einer höheren Arbeitslosigkeit führe. In Zeiten eines bedeutenden Fachkräftemangels in vielen Branchen sei es zielführend, diese Arbeitskräfte zu nutzen, erwiderte Nicolò Paganini (Mitte/SG). Arbeit sei ein zentraler Schlüssel für eine gelungene Integration, sagte Jans und ergänzte: «Diese Vorlage löst keine zusätzliche Migration aus. Sie richtet die Zuwanderung nach den Bedürfnissen der Schweiz aus».

(AWP)