Das Gericht sah den Vorwurf der geheimdienstlichen Agententätigkeit als erwiesen an, wie es in seiner Urteilsbegründung mitteilte. Kurz nach der Urteilsverkündung wurde der Mann auf freien Fuss gesetzt, wie eine sda-Reporterin vor Ort beobachtete.

ABSPRACHE ÜBER STRAFMASS

Der ehemalige Zürcher Polizist hatte bereits am zweiten Prozesstag vor rund drei Wochen ein Geständnis abgelegt. Es war Teil einer Absprache über das Strafmass zwischen den Prozessbeteiligten.

Die Bundesanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und eine Geldauflage von 40'000 EUR gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren.

25'000 EUR waren bereits zuvor eingezogen und auf ein Konto des Staates überwiesen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat noch die Möglichkeit, vor dem deutschen Bundesgerichtshof Rekurs einzulegen.

IM APRIL VERHAFTET

Der 54-Jährige war im April in Frankfurt verhaftet worden. Gemäss Anklage soll er zwischen 2011 und 2015 auf die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen (NRW) angesetzt worden sein. Dort soll er im Zusammenhang mit so genannten Steuer-CDs persönliche Daten dreier nordrhein-westfälischer Steuerfahnder beschafft haben.

Der Mann selber gab zu, dass ihn seine Kontaktleute beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) damit beauftragt hatten, um Festnahmebefehle gegen die Steuerfahnder ausstellen zu können. Zu den Daten zählten das Geburtsdatum, Adressen und Telefonnummern.

Ausserdem soll der ehemalige Zürcher Polizist gemäss Anklage einen "Maulwurf" in der NRW-Finanzverwaltung platziert haben. Allerdings konnte dieser Punkt nie bewiesen werden.

dm

(AWP)