Die AKB habe eine grosse volkswirtschaftliche und finanzielle Bedeutung, teilte der Regierungsrat am Freitag in der Botschaft ans Kantonsparlament mit. Die Bank bestehe seit mehr als hundert Jahren, sei bestens im Aargau verankert und wirtschafte mit grossem Erfolg.

Auch biete die AKB gut qualifizierte Arbeitsplätze im Kanton und sei Finanzierungspartnerin für viele kantonale Unternehmen sowie Eigenheimbesitzer. Mit dem Status quo blieben dem Kanton die Gewinnanteile an der AKB vollumfänglich erhalten.

Es entstünden auch keine hohen Aufwände für einen Rechtsformwechsel sowie Investorensuche und Investitionssuche. Die AKB verfüge mit der heutigen Rechtsform über den benötigten Handlungsspielraum für ihre Entwicklung.

Der Regierungsrat musste die Botschaft zur Festlegung der strategischen Stossrichtung der AKB auf Druck der bürgerlichen Mehrheit im Kantonsparlament ausarbeiten. Die Bürgerlichen möchten die Staatsgarantie abschaffen, weil der Kanton im Falle einer Insolvenz viel Geld aufwenden müsste.

Millionen für die Staatskasse

Die AKB hat für den Kanton eine hohe finanzielle Bedeutung, wie der Regierungsrat weiter schreibt. Im Vergleich zu anderen Beteiligungen leiste sie einen beachtlichen Betrag an den kantonalen Finanzhaushalt. In den vergangen fünf Jahren flossen 85 Millionen Franken pro Jahr in die Staatskasse. Hinzu kamen 10 Millionen Franken für die Abgeltung der Staatsgarantie.

Der Wert der Kantonalbank wird auf rund 2,6 Milliarden Franken geschätzt. Bei einer Ausgabe von Partizipationsscheinen (PS) oder einem Verkauf einer Minderheit der Aktien nach erfolgter Rechtsformänderung müsste gemäss Regierungsrat mit einem Abschlag von 10 bis 20 Prozent auf dem Basiswert gerechnet werden.

Volk hat das letzte Wort

Der Regierungsrat hält nach Abwägung der Vor- und Nachteile sowie der Chancen und Risiken nur zwei Szenarien für die AKB als zweckmässig: Festhalten am Status quo oder die längerfristig zu realisierende vollständige Trennung des Kantons von der AKB.

Der Grosse Rat muss nun entscheiden, wie es weitergehen soll. Wenn das Parlament - anders als vom Regierungsrat beantragt - die Teilprivatisierung oder die Abschaffung der Staatsgarantie will, müssen das Kantonalbankgesetz und die Kantonsverfassung geändert werden. Das Volk hätte in jedem Fall das letzte Wort.

Die Kantonsverfassung schreibt vor, dass der Kanton eine Kantonalbank führt, die der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung im Kanton verpflichtet ist. Das Gesetz regelt, dass die Kantonalbank als selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert ist und über eine subsidiäre Staatsgarantie verfügt.

Verkauf nur in Krisenfällen

In anderen Kantonen erfolgten Veränderungen bisher nur in absoluten Krisenfällen. Die Kantone Solothurn und Appenzell Ausserrhoden veräusserten ihre Kantonalbanken. In den Kantonen Bern und Genf wurde bei der Kantonalbank die Staatsgarantie abgeschafft.

Insgesamt wurden neun ehemals als Anstalten organisierte Kantonalbanken in eine Aktiengesellschaft umgewandelt, wobei der Kanton bei allen die Aktienmehrheit besitzt. Bis heute gibt es keinen Kanton, der sich ohne akute Notlage von seiner Bank getrennt oder die Staatsgarantie abgeschafft hätte.

(AWP)