Das Stimmvolk hat die Selbstbestimmungsinitiative der SVP wuchtig abgelehnt. 66,3 Prozent der Stimmenden und sämtliche Stände sagten Nein. Am Verhältnis zwischen Landes- und Völkerrecht ändert sich somit nichts.

Insgesamt rund 1'713'000 Personen lehnten die Initiative ab, 872'800 Personen nahmen sie an. In der Romandie hatte die Initiative noch weniger Chancen als in der Deutschschweiz. Am deutlichsten verworfen wurde sie im Kanton Neuenburg mit 77,4 Prozent, gefolgt von den Kantonen Waadt mit 76,6, Jura mit 75,5, Genf mit 75,3 und Freiburg mit 72,6 Prozent.

Das knappste Resultat verzeichnete der Kanton Schwyz mit einem Nein-Stimmenanteil von 52,9 Prozent, gefolgt von den Kantonen Appenzell Innerrhoden mit 53, Tessin mit 53,9 und Glarus mit 55,5 Prozent.

Mit dem Nein bleibt alles beim Alten: Kommt es zu einem Konflikt zwischen einer Verfassungsbestimmung und einem internationalen Vertrag, sind weiterhin verschiedene Lösungen möglich. Bei einem Ja wäre eine starre Regel festgelegt worden.

Die Bundesverfassung hätte immer Vorrang vor dem Völkerrecht gehabt, mit Ausnahme zwingender Bestimmungen. Im Konfliktfall hätte die Schweiz den internationalen Vertrag nicht mehr anwenden dürfen, sofern dieser nicht dem Referendum unterstand. Sie hätte ihn neu verhandeln und nötigenfalls kündigen müssen.

Für die SVP setzt sich eine Serie von Niederlagen fort: Die von ihr unterstützte No-Billag-Initiative scheiterte ebenso wie die Referenden gegen das Energiegesetz, die erleichterte Einbürgerung oder das Asylgesetz. 2016 war die SVP mit der Durchsetzungsinitiative gescheitert.

Ja zu Einsatz von Sozialdedektiven

Das Stimmvolk befürwortete dagegen den Einsatz von Sozialdetektiven deutlich.  Wie weit Detektive mutmasslichen Betrügern nachstellen dürfen, bleibt zu klären. Die Zahl der Überwachungen soll laut Bund stabil bleiben.

Rund 1'666'800 Stimmende oder 64,7 Prozent sagten Ja zum neuen Artikel im Sozialversicherungsrecht, 910'300 sprachen sich dagegen aus. 24 Kantone stimmten zu, am deutlichsten diejenigen in der Deutschschweiz. In Appenzell Innerrhoden lag die Zustimmung bei 81,2 Prozent, in Nidwalden bei 78 Prozent. Auch in Schwyz und in Obwalden betrug der Ja-Stimmen-Anteil über 75 Prozent.

In der Westschweiz war die Zustimmung deutlich weniger gross. Im Jura und in Genf behielten die Gegner des Überwachungsartikels sogar die Oberhand. 58,6 Prozent der Genferinnen und Genfer legten ein Nein in die Urne, im Jura waren es 51,4 Prozent.

Das insgesamt klare Ja ist keine Überraschung. In den verschiedenen Abstimmungsumfragen lagen die Befürworter stets vorne. Im Parlament war das Gesetz zwar umstritten, doch plante keine Partei ein Referendum.

Die Invalidenversicherung (IV) und die Unfallversicherung (Suva) hatten schon früher Versicherte observiert. 2016 kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jedoch zum Schluss, dass die gesetzliche Grundlage dafür nicht genüge. Die Observationen mussten eingestellt werden.

Nun sind sie wieder möglich. Die vom Parlament innert kurzer Zeit verabschiedete Vorlage gilt nicht nur für die IV und die Suva, sondern auch für die Arbeitslosen- und die obligatorische Krankenversicherung. Der Bundesrat hat bereits offengelegt, wie er das Gesetz umsetzen will. Unter anderem ist vorgesehen, dass Detektive für Observationen eine Bewilligung benötigen.

Hornkuh-Initiative geht bachab

Das Anliegen war vielen sympathisch, eine Mehrheit fand sich dafür trotzdem nicht. Das Stimmvolk hat die Hornkuh-Initiative am Sonntag mit 54,7 Nein-Stimmen abgelehnt. Tierhalter, die Kühe oder Ziegen mit Hörnern halten, bekommen keine zusätzlichen Subventionen.

Rund 187'300 Stimmende sagten Nein, 159'200 legten ein Ja in die Urne. Das Ständemehr verfehlte die Initiative ebenfalls. Mindestens 12 Standesstimmen sind für eine Verfassungsänderung nötig, die Hornkuh-Initiative erreichte nur deren fünf.

Am deutlichsten stimmten städtisch geprägte Kantone zu. In Genf kam die Initiative auf 59,9 Prozent Ja, in Basel-Stadt auf 56,8 Prozent. Auch in Glarus, Schaffhausen, im Tessin und einigen ländlich geprägten Regionen gab es Ja-Mehrheiten.

Doch dort, wo tatsächlich Kühe gehalten werden, sagte die Bevölkerung tendenziell Nein zur Hornkuh-Initiative. In Freiburg betrug der Anteil Nein-Stimmen 66,2 Prozent, in Appenzell Innerrhoden 66 Prozent und im Jura 65,2 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei knapp 48 Prozent, was ein durchschnittlicher Wert ist.

Das Resultat ist keine Überraschung. Nachdem die Initiative gut gestartet war, hatte sie im Lauf des Abstimmungskampfs an Unterstützung verloren. Die letzten Umfragen liessen eine Nein-Mehrheit erwarten.

Für den Bund ging es um wenig. Im Landwirtschaftsbudget sollten zwischen 10 und 20 Millionen Franken umgeschichtet werden. Damit wären die Halter von horntragenden Kühen, Stieren, Ziegen und Ziegenböcken zusätzlich unterstützt worden. Der Bund subventioniert die Schweizer Landwirtschaft mit fast 3,5 Milliarden Franken pro Jahr. Die Annahme der Hornkuh-Initiative hätte also nicht zu ernsthaften Verwerfungen geführt.

Auch die Situation der Tierhalter hätte sich nicht grundsätzlich verändert. Der Initiativtext legte keine Beträge fest. Die Initianten regten aber an, dass es pro Kuh mit Hörnern jährlich 190 Franken geben sollte, für eine Ziege 38 Franken. Das hätte eine Milchkuh über ihre durchschnittliche Lebensdauer hinweg um rund 1000 Franken aufgewertet. Die Zusatzkosten für den Bau eines Freilaufstalls, der dem Platzbedarf gehörnter Tiere genügt, hätte dieser Betrag nicht gedeckt.

(AWP)