Die gestaffelte Erhöhung der Mehrwertsteuer wurde von der SGK-S mit 9 zu 4 Stimmen gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Mehrwertsteuer-Normalsatz von heute 7,7 Prozent soll demnach in einem ersten Schritt um 0,3 Prozentpunkte erhöht werden.

Sollte der AHV-Ausgleichsfonds unter 90 Prozent einer Jahresausgabe sinken, soll die Mehrwertsteuer um bis zu weitere 0,4 Prozentpunkte erhöht werden können. So will es die SGK-S in der Verfassung verankern. Insgesamt könnte die Mehrwertsteuer damit um höchstens 0,7 Prozentpunkte angehoben werden. In den Augen der Mehrheit kann so eine Steuererhöhung auf Vorrat vermieden werden.

Der Bundesrat schlägt vor, die Mehrwertsteuer in einem Schritt um 0,7 Prozentpunkte zu erhöhen. Eine Kommissionsminderheit beantragt eine Erhöhung um lediglich 0,3 Prozentpunkte, und eine zweite Minderheit will die Erhöhung auf 0,8 Prozentpunkte ausweiten.

Die Mehrheit will die Erhöhung der Mehrwertsteuer zudem an das AHV-Referenzalter 65 für Frauen knüpfen. Die Steuer soll erhöht werden können, wenn in der zu erwartenden Abstimmung das höhere Frauen-Rentenalter eine Mehrheit findet. Umgekehrt soll es ohne höheres Frauen-Rentenalter auch keine höhere Mehrwertsteuer geben.

Die Minderheit ist wie der Bundesrat der Meinung, dass eine solche Verknüpfung eine differenzierte Meinungsbildung verhindere, wie es in der Mitteilung heisst. Im Ergebnis würden damit die ablehnenden Stimmen kumuliert.

Knappe Mehrheit

In der Gesamtabstimmung hiess die SGK-S die AHV-Reformvorlage knapp gut, nämlich mit 7 zu 6 Stimmen. Die Vorlage enthält die Erhöhung des Frauen-Rentenalters von 64 auf 65 Jahre. Angehoben werden soll es in Schritten über vier Jahre hinweg. Die spätere Pensionierung von Frauen soll die AHV 2030 um 1,4 Milliarden Franken entlasten.

Beim Ausgleich für jene Frauen, die am stärksten betroffen sind, will die SGK-S die Jahrgänge 1959 bis 1964 berücksichtigen; der Bundesrat beantragt dies für die Jahrgänge 1959 bis 1967. Den flexibilisierten Rentenvorbezug will die SGK-S auch für Frauen ab 63 Jahren zulassen; der Bundesrat schlägt 62 Jahre vor.

Den Plafond für Ehepaar-Renten will die SGK-S von 150 auf 155 Prozent der Maximalrente erhöhen. Eine Motion von 2016 der damaligen CVP-Fraktion, die verlangt, die so genannte Heiratsstrafe bei der AHV zu beseitigen, empfiehlt die Kommission zur Ablehnung.

Ein Nein beantragt die SKG-S auch zur Motion von Ruedi Noser (FDP/ZH). Er schlägt darin vor, den gesetzlichen Ferienanspruch um zwei Wochen zu erhöhen und ebenso das Rentenalter für Frauen und Männer auf 67 Jahre. Damit würde die Lebensarbeitszeit nicht steigen. Die Mehrheit will die AHV-Reform laut der Mitteilung nicht mit "parallelen Vorstössen überladen".

(AWP)