Das teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Donnerstag auf Twitter mit. Akzeptiert werden die in der Schweiz anerkannten Impfstoffe, die von der Europäischen Arzneimittelagentur zugelassenen sowie von der WHO per Notfallzulassung anerkannte Vakzine.
Nur einmal Geimpften aus Drittstaaten bleibt die Einreise ebenso verwehrt, wie jenen, die mit Vakzinen wie etwa "Sputnik V" (Russland) geimpft sind. Passagiere, die ein Produkt von Sinovac verabreicht erhalten haben, dürfen hingegen einreisen. Der chinesische Impfstoff verfügt über die WHO-Notfallzulassung.
Vorweisen müssen die Einreisenden aus Drittstaaten ein Zertifikat. Ist ein solches nicht vorhanden, ist der Impfnachweis mit einem anderen geeigneten Dokument zu erbringen. Enthalten muss das Dokument neben den Personalien den Impfstoff und das Impfdatum. Letzteres darf nicht länger als 270 Tage zurückliegen.
Reisende aus dem EU/Efta-Raum haben hingegen freie Bahn. Auch Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreichs unterliegen bei der Einreise in die Schweiz keinen Auflagen aufgrund der Pandemie mehr.
(AWP)