Ziel des Bundesrates ist die Absicherung der Stromproduzenten gegen systemische Risiken im europäischen Strommarkt etwa angesichts der deutlich steigenden Gas- und Strompreise. Dem ursprünglichen Entwurf des Bundesrates von Anfang Mai teilten Stromproduzenten wie Axpo, Alpiq oder BKW eine Absage. Der Gesetzesentwurf sei trotz des sinnvollen Ziels unverhältnismässig und greife massiv in die Wirtschaftsfreiheit, in die Eigentumsgarantie und ins Gleichbehandlungsgebot ein, bemängelte etwa die Axpo damals.

In der jetzigen Version seien nun aber substanzielle Verbesserungen zu erkennen. So sehe die Vorlage etwa eine Reduktion der Reporting-Verpflichtungen für die Unternehmen vor. Zudem gälten neu gewisse Rechte und Pflichten erst ab Gesuchstellung. Jedoch seien gewisse andere Konditionen dennoch unverhältnismässig und die Grenze der Systemkritikalität sei willkürlich gezogen, so die Axpo in ihrem Communiqué.

Der Stromkonzern fordert für den weiteren politischen Prozess etwa, dass die Inanspruchnahme der Finanzhilfen freiwillig erfolgt und jede strategische und operative Einflussnahme des Fiskus ausbleibt. Selbst werde man die Hilfen nur subsidiär und im äussersten Falle beanspruchen, schrieb die Axpo.

jg/jb

(AWP)