Der Vize-Ministerpräsident reagierte damit auf die Entscheidung der Bundesregierung vom Sonntag, die Einreise aus der französischen Region Moselle, die an Rheinland-Pfalz und das Saarland grenzt, zu erschweren. Mit Wirkung ab Dienstag wurde die Region als sogenanntes Virusvariantengebiet eingestuft. Strobl schrieb dazu: "Sollten unsere Nachbarländer ebenso vom Bund als "Virusvarianten-Gebiete" oder "Hochinzidenzgebiete" eingestuft werden, drohen auch hier neuerliche Binnengrenzkontrollen. Dieses Szenario gilt es aus meiner Sicht dringlich zu vermeiden."

Denkbar wären aus seiner Sicht ein gemeinsam betriebenes deutsch-französisches und ein deutsch-schweizerischen Testzentrum. Der Vize-Ministerpräsident schreibt weiter: "Massgeblicher Teil der Strategie sollte sein, die dort ansässigen Unternehmen mindestens zwei Mal pro Woche einer Testung zu unterziehen. Die hierfür notwendigen Mittel sollten vom Land getragen werden." Die Testung der Unternehmen hätten auch die Industrie- und Handelskammern in der Grenzregionen gefordert.

Strobl erklärte: "Mit einer engmaschigen Teststrategie entlang der Grenze können wir keine Sicherheit geben, aber doch unseren Beitrag dafür leisten, dass dort zumindest keine Verschärfungen der Grenzkontrollen notwendig werden - ein für die dort lebenden Menschen wäre das das Worst-Case-Szenario."

Beim ersten Lockdown im Frühjahr waren nationale Grenzkontrollen eingeführt worden, um das Einschleppen des Virus aus dem Ausland so weit wie möglich zu verhindern. Damals hatte es herbe Kritik an dieser Massnahme gegeben, weil Pendler, Familien und Unternehmen darunter litten.

Einreisende aus dem Départment mit seinen etwa einer Million Einwohnern müssen künftig bei der Einreise nach Deutschland einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ein Schnelltest ist dabei ausreichend. Fluggesellschaften sowie Bus- und Bahnunternehmen dürfen keine Passagiere mehr aus Moselle nach Deutschland befördern. Ausgenommen davon sind aber unter anderem deutsche Staatsbürger und in Deutschland lebende Ausländer. Auch der Warenverkehr soll nicht beeinträchtigt werden.

In Baden-Württemberg bestehe für Grenzpendler und Grenzgänger ein kostenloses Testangebot, teilte eine Sprecherin des Sozialministeriums am Sonntag mit. Pendler müssten dafür eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorlegen aus der hervorgeht, dass sie zwingend am Arbeitsplatz anwesend sein müssten. Der Test könne dann in Hausarztpraxen oder in Corona-Schwerpunktpunktpraxen erfolgen. Zudem soll es zentrale Teststellen der Kassenärztlichen Vereinigung geben. Doch auch für Pendler gelte, dass ein Testergebnis bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Stationäre Grenzkontrollen wie an den Grenzen zu Tschechien und zum österreichischen Bundesland Tirol soll es an der Grenze zu Frankreich nach dpa-Informationen nicht geben./ses/DP/men

(AWP)